Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 6
(PDF, 67 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1962/0018
das Vergangene neben das Gegenwärtige stellt und statt ortsloser Ungebundenheit
das Bleibende der Heimat sucht. Sie entwächst einer Demut, die erkennt, daß wir
nicht wissen, wer wir sind und wohin wir gehen, ohne das Wissen, woher wir
kommen.

Burg, Dorf und Stadt der Ortenau im Mittelalter*)

Von Karl S.Bader

Die Ortenau ist ein Raumgebilde, das Ursprung, Namen und Wesen dem Frühmittelalter
, insbesondere jener Periode, die wir Rechtshistoriker als „Fränkische
Zeit" benennen, verdankt. Im Norden an den Ufgau, im Süden an den Breisgau
stoßend, erhält das Gebiet zwischen Oos und Bleich seinen historisch-politischen
Sinn in einer Zeit, in der die Alemannen den nördlich der Murg gelegenen Teil
ihres Siedlungsraumes den unter Chlodwig geeinigten Franken preisgeben müssen.
Zwischen 500 und rund 750 ist das schmale Stück zwischen Rhein und Schneeschleife
des mittleren und nördlichen Schwarzwaldes dem Grenzsaum der beiden
Stämme nahe. Nach der stärkeren Einbeziehung auch des den alemannischen
Stammes- und Gauhäuptlingen verbliebenen Südteils in das Fränkische Reich
(Ergebnis des sogenannten Blutbades von Cannstatt, eines wahrscheinlich gar
nicht so blutrünstigen Ereignisses, kaum blutiger als der fälschlicherweise mit
Mörderblut erklärte Name der »Mortenau«x), den Sebastian Münster in seiner
„Cosmographey" zur »Mörderau« machte), nach der Unterwerfung also auch
des restlichen Alemanniens legten die politischen Sieger unter ihren karolingischen
Hausmeiern die bei den Franken nun schon bewährte Grafschaftsverfassung über
die alemannischen Gaue, Baaren und Huntaren. Die Ortenau-Mortenau wird
eine fränkische Grafschaft — wie wir heute wissen, kein fest abgegrenzter Territorialbezirk
, sondern ein in etwa auch räumlich umrissener Personalverband, der
wie andere Grafschaften bald dem einen, bald dem anderen Großen zugeschoben
wurde wie das alemannische Herzogtum selbst.

Wenn wir an frühe Verfassungsgebilde der alemannisch-fränkischen Epoche
herantreten, müssen wir, die wir allzu leicht moderne Begriffe auf historische Er-

*) Festvortrag, gehalten anläßlich der Jubiläumstagung des Historischen Vereins für Mittelbaden in
Offenburg am 16. Oktober 1960. Die Vortragsform wurde im wesentlichen belassen. Auf Wunsch der Schrift-
leitung wurden einzelne Teile etwas näher erläutert; der Vertiefung dienen auch die beigegebenen Anmerkungen
, die dem Leser zugleich als Forschungshinweise zustatten kommen mögen. Der Abschluß des Manuskriptes
hat sich verzögert, weil der Verfasser sich genötigt sah, vorab Band II seiner „Studien zur Rechtsgeschichte
des mittelalterlichen Dorfes" abzuschließen, in dem er auch zu einer Reihe hier angedeuteter
Fragen Stellung genommen hat. Zugleich war es möglich, auf diese Weise die Ergebnisse des reichhaltigen
Festbandes 40 (1960) der „Ortenau" noch einzuarbeiten.

!) Jetzt A. Staedele, Name und Grenzen des Örtenau-Gaues, „Ortenau" 40 (1960) S. 9 ff.

6


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1962/0018