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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 43
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Gengenbach liebten, diese Verunstaltung des festlichen, bürgerlichen Raumes
unter freiem Himmel vor dem Rathaus als höchst leidvoll empfunden haben. Der
Nachweis läßt sich dokumentarisch nicht erbringen, daß eine erste ortspolizeiliche
Vorschrift zum „Schutz gegen Verunstaltung landschaftlich hervorragender Gegenden
und bedeutungsvoller Baudenkmäler durch Reklameschilder und dergleichen"
mit auch auf den Wunsch zurückging, weitere Verunglimpfungen des Stadtbildes
verhüten zu können. Unter dem 15. Juni 1905 erließ der Gemeinderat unter dem
Bürgermeister A. Herb diese

Ortspolizeiliche Vorschrift:

„An Geld bis zu 150 Mark oder mit Haft wird bestraft, wer Aufschriften, Abbildungen
, Reklameschilder oder andere Gegenstände in einer Weise anbringt oder
aufstellt, welche geeignet ist, das Bild einer landschaftlich hervorragenden Gegend
zu verunstalten oder den Eindruck geschichtlich oder künstlerisch bedeutungsvoller
Baudenkmäler zu beeinträchtigen."

Darf man nicht vielleicht vermuten, daß die störende Note, die der Umbau des
„Adlers" am Marktplatz bedeutete, nicht ganz unbeteiligt war an den Beweggründen
, denen die „Ortspolizeiliche Vorschrift" von 1905 entsprang? Erwähnenswert
ist, daß im Gegensatz zu langwierigen Verhandlungen, die später um das Statut
von 1955 geführt werden mußten, bis dieses die Zustimmung der oberen Behörden
fand, die „Ortspolizeiliche Vorschrift" von 1905 schon nach 11 Tagen vom „Großherzoglichen
Herrn Landeskommissär in Freiburg" für vollziehbar erklärt wurde.

Man ließ es in Gengenbach aber nicht bei diesem ersten Schritt zur Pflege des
Stadtbildes bewenden. In Verbindung mit dem Verschönerungsverein beschloß die
Gemeindeverwaltung, eine „Lotterie zur Erhaltung der Altertümer in Gengenbach
" durchzuführen. Für 15 000 Mark hatte die Stadt den Nikolausturm — gewöhnlich
„Niggelturm" genannt — zurückerworben. Ihn zu veräußern, weil man
die Kosten für seine Unterhaltung im 19. Jahrhundert nicht aufwenden wollte,
darf als richtiger „Schildbürgerstreich" bezeichnet werden, über den gelegentlich
gesondert gesprochen werden soll. Die Erneuerung des Nikolausturmes erforderte
einige tausend Mark. Auch der Schwedenturm sollte zurückgekauft und renoviert
werden. Weitere Pläne betrafen den Kinzigtorturm und den oberen Torturm —
auch darüber soll später einmal erzählt werden. In einer Eingabe an das Groß-
herzogliche Ministerium des Innern in Karlsruhe begründete unter dem 9. Dezember
1905 der tätige, heimatverbundene Bürgermeister Herb die Bitte um Genehmigung
einer Lotterie. Diese Eingabe kam auch in der Zweiten Kammer zur Sprache.
In ihrer Sitzung vom 28. Februar 1906 führte der dem Zentrum angehörende Abgeordnete
, Geistlicher Rat Hennig, Volksvertreter des Wahlkreises Offenburg —
Gengenbach — Wolf ach, bei der Beratung des Etats des Kultus- und Unterrichtsministeriums
, mit dem damals übrigens das Justizministerium verbunden war, aus:
„Ich habe einen Wunsch der zu meinem Wahlkreis gehörenden Stadt Gengenbach
vorzutragen. Gengenbach im herrlichen Kinzigtal, ein angenehmes, freundliches
Städtchen, hat eine Reihe interessanter Türme und ebenso einige altertümliche
Häuser, z. B. das Stammhaus von Scheffel. Stadtverwaltung und Verschönerungs-

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