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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 84
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1962/0096
Die wirtschaftlichen Grundlagen
der Abtei Gengenbach*)

von Karlleopold H i t z f e 1 d

8. Kapitel: Der Bereich von Ichenheim :;::")

Auf gengenbachischem grundherrlichem Boden lagen auch Siedlungen in der
südlichen Ortenau. Der klösterliche Fundationsbesitz in dieser Gegend gehörte nicht
mehr zur Landvogtei Ortenau mit dem Mittelpunkt Schloß Ortenberg, sondern zu
dem südlichen Teil der Ortenau mit dem Mittelpunkt Schloß Mahlberg. Es war der
Machtbereich der Herren von Hohen-Geroldseck. Während rings um Gengenbach
herum der gesamte Boden Klostergrund wurde, war dies bei den Grundherrschaften
in dem weit älteren Siedlungsgebiet der Rheinebene nicht mehr der Fall.

Der ursprüngliche Schwerpunkt und natürliche Ausgangspunkt für die späteren
Rodungen war Schopfheim, genauer das spätere Niederschopfheim, ähnlich wie in
der mittleren Ortenau die alte Dingstätte Kinzigdorf. Wir entnehmen daraus, daß
Gengenbach zur Ausstattung, wohl mit Ausnahme von Schopfheim und Kinzigdorf,
nur Forstwälder zur Erschließung bekam.

Von (Nieder-)Schopfheim ging das Rodungsunternehmen nach Ichenheim hinüber.
Woher können wir heute noch so etwas wissen? Nun, 1139 wurde außer Schopfheim
nur Ichenheim genannt. Diese beiden Grundherrschaftsbezirke bildeten noch sehr
lange eine gewisse Einheit. Nach dem Weistum von 1276 sprachen die Dinghofrichter
von Niederschopfheim auch Recht für Ichenheim. Klarer können die Verhältnisse
nicht angedeutet werden. Die Bestimmungen des Weistums für Niederschopfheim
sollten in genau gleicher Weise auch für Ichenheim gelten mit dem bezeichnenden
Unterschied, daß in Niederschopfheim die drei Dinghofgerichte an den Montagen
abgehalten werden sollten, in Ichenheim jedoch am darauffolgenden Dienstag ').
Das zeigt eine unbezweifelbare, starke anfängliche Abhängigkeit Ichenheims von
Niederschopfheim und beweist zugleich den Altersvorrang von Niederschopfheim.

Mit Ichenheim zusammen wurde 1139 gleich noch eine weitere, im Entstehen
begriffene Rodungszone angedeutet: „Ichenheim mit der Celle." Diese Celle
gliederte sich später aus dem ursprünglichen Verband aus und erschien 1287 als
selbständiger Ort: „Ichenheim, Celle, Altheim", je mit eigenen Clostercurien. Mit

•) Siehe »Ortenau" Jahresbände 1958, 1959, 1961.

**) Siehe auch das Kärtchen beim Beitrag von Joh. Röderer, Alte Wege in und um Oberschopfheim.
!) Ordnung die dinggericht besitze zuo Niderschopfheim und Ichenheim, 1276, ist eines der ältesten noch
vorhandenen Weistümer in der Ortenau, Kop 627 fol. 45 b f.

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