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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 89
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1962/0101
Das späte Auftreten des Dinghofes in Dinglingen erklärt sich aus der Vereinigung
der alten Curie Reichenbach im Schuttertal mit dem Dinglinger Hof seit etwa 1635.
Die Reichenbacher Curie wurde 1287 genannt, aber für später fehlen fast alle
Quellen 24).

Eine vollgültige Grundherrschaft können wir für diese Gegend auch in Kippenheim
nachweisen, also muß dort auch eine Curie vorhanden gewesen sein. Ein
Ministeriale der Gengenbacher Kirche, Ulricus de Obirndorff (wohl Oberdorf bei
Gengenbach), schenkte um 1210 mit seiner Gattin Irmingardis de sellibach (Selbach)
ihre Grundherrschaft bei Kippenheim dem Kloster Gengenbach mitsamt dem
Schirmvogteirecht25). Es war später offenbar ein begehrtes Lehen und hieß 1618
„das Kippenheimer Lehen" 28). Um diese Zeit war es ein Mannlehen oder ein Ambachtlehen
.

Geschlossene grundherrlich-gengenbachische Großgüter gab es noch südlich an
Kürzell anschließend. Da war zunächst ein Fundationsgut „zu Höfen", „zu den
Höfen" oder „in den Höfen". Es war ein echter Dinghof, schon 1287 erwähnt. Man
könnte leicht das näher bei Offenburg liegende Dorf Höfen bei Schutterwald für den
gengenbachischen Dinghof ansehen. Allein das ist ein Irrtum. Gemeint ist vielmehr
ein verschwundener Weiler bei der heutigen Gemeinde Allmannsweier. Noch 1802
wurde das Gut als Gründungsgut bezeichnet2?). Zuletzt war es ein Erblehen, das
nebst dem Forstwald an die ritterschaftliche Gemeinde ausgeliehen wurde gegen eine
Erbpacht von 19 Viertel Roggen, 5 Viertel Weizen, 10 Viertel Hafer, 2 Viertel
„Kecht" (= halb Erbsen, halb Linsen) und 10 Gulden, also ein ganz umfangreiches
Gut28). Die Gemeinde bezahlte den Zins und vergabte Einzelstücke an die Bewohner
. Landesherr war bis 1340 die Herrschaft Geroldseck, seit 1501 die Stadt
Straßburg, zuletzt ritterschaftliche Familien aus Straßburg.

Nun gab es in Allmannsweier noch einen zweiten gengenbachischen Dinghof, das

24) U. vom 26. Sept. 1332, Salb. fol. 16 a bis 18 a und 34 b bis 37 a; Ehrensberger, Beitr. z. Gesdi. G's,
FD XX, 1889, S. 272.

25) leb, Ulrich von Oberndorff, Ministeriale der Gengenbacher Kirche, habe mit meiner Gattin Irmingardis
von Selbach meine Grundherrschaft, die bei Kippenheim liegt, Gott und seiner hl. Mutter Maria geschenkt.
Ich habe sie vom Abt Gerbold dieses Klosters gegen einen jährlichen Zins von 6 Schilling mit dem Recht der
Vererbung unter der Bedingung wiederempfangen, daß wir, wenn nach meinem Tode keine Erben da sind,
diese Grundherrschaft samt dem Vogtrecht ernstlich unserer Erbin, der lieben Gottesmutter ohne Widerspruch
hinterlassen. Damit dies auf keine Weise angefochten werden kann, schenkte ich zur Bezeugung ein Goldstück
mit Zustimmung meiner Gattin und bat die anwesenden Zeugen Abt Gerbold, Prior Dietrich, Camerarius
Burck, Cellarius Egillofus von Lutzilhart, Ulgotz von Selbach und seinen Sohn Heinrich Rudolf, Eberhard von
Dietimo zu unterschreiben. Ohne Datum, um 1210, H 532 fol. 93 a, ADepStr; vgl. dazu die Schenkung von
Niedereschach, 11. Kap.

26) U. vom 27. Okt. 1618, GK 30/112 Kippenheim. Siehe auch Heizmann aaO. S. 38.

27) Allmandweier, die dasige ritterschaftliche Gemeinde hat ein Fundationsgut, zu Hofen allda
genannt, zu Erblehen, Akten GK Staatserw. aaO. Nr. 12; ebenda 30/9 Allmannsweier; In den B 2795/2802
Colligend über die Gotteshauß Gengenbacher Seelgerechty gefalle, 1524 bis 1594, ist der Gengenbacher Besitz
unter Allmannsweier verzeichnet.

28) UU. vom 12. und 25. August 1529, 16. Nov. 1618, GK 30/9 Almannsweier. Um 1700 hat Oberschaffner
Baumgartner „daß guth zu Allmanswyler um ein Spatt-gellt verleimt", H 229, 1731, 613. In der Neuverpachtung
vom 22. Sept. 1753 wurde als Jahrespacht festgesetzt: 12 Viertel Weizen, 20 Viertel Korn, 35 Viertel
Hafer, 1 Viertel Kächt. Hier wurde also entsprechend den Wertveränderungen von Geld und Naturalien eine
Berichtigung einkalkuliert und außerdem die Waldespacht, U. vom 22. Sept. 1753, GK 30/9 Almannsweier.
Dafür mußte die Gemeinde auch die Baupflicht für das Meierhaus übernehmen. Ebenda. Staedele 1955, 87;
dort die stattliche Größe angegeben mit 814 Sester Äcker und 444 Sester Wald.

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