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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 98
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Unsicherheit des Historikers11), wenn es bei Altenheim heißt: „Dinghof des
Andreas Harst und des Adam von Boyß, Lehensträgern der Abtei Maursmünster",
dies aber als unsicher bezeichnet wird 12). Man darf ruhig als sicher annehmen,
daß es der gengenbachische Dinghof war. Denn im 16. Jh., aus dem die Unterlagen
stammten, war Abt Gisbert von Maursmünster zugleich Abt in Gengenbach
. Es ist verständlich, daß dieser Abt auf freigewordene gengenbachische Lehen
gerne bewährte Ministeriale der Abtei Maursmünster setzte, was Kollnig auf den
naheliegenden, aber in diesem Falle unzutreffenden Gedanken brachte, daß es sich
auch um Besitz von Maursmünster handelte. Eine Verwechslung war also hier in
der Tat leicht möglich.

In Behlenheim waren von da an zwei getrennte Gengenbacher Grundherrschaften
. Die neue hieß auch weiterhin „St. Georgen Gut" w) oder „Curia Sancti
Georgii" 14). Obgleich die meisten der gengenbachischen grundherrschaftlichen
Gemeinden verhältnismäßig klein waren, befand sich fast in jeder noch mindestens
ein weiterer Dinghof (französisch Collonger) 15).

Die Aufzeichnungen über das Behlenheimer Dinghofrecht stammen aus dem
16. Jh. lö). Obgleich die Besetzung der Pfarrei nicht dem Kloster Gengenbach
zustand, besaß es doch auch hier das Zehntrecht. Das Zehnterträgnis wurde jedoch
1212 hälftig geteilt zwischen dem Kloster und dem Pfarrer17). Noch im 18. Jh.
wurden Auszüge aus der Urkunde angefertigt, ein Beweis, daß der Zehnte und
überhaupt die grundherrlichen Güter bis in diese Zeit hinein dem Kloster verblieben
waren. Behlenheim hatte am meisten Güter von den Gengenbacher Curien.
Allein die Aufzeichnung der „alten" Behlenheimer Curie (der curia dominicalis) 18)
umfaßte 35 Seiten in Quartformat, eng beschrieben mit den üblichen Abkürzungen
19). Bei den übrigen Curien war es nicht viel weniger. Daher entzündete
sich verständlicherweise gerade in Behlenheim der Vogteistreit 13 7 8 20). In Behlenheim
hatte St. Georgen auch noch selbständige Einzelgüter in größerem Umfang
gehabt, die 1267 ebenfalls an Gengenbach verkauft worden waren21).

Am schwierigsten scheinen sich die Verhältnisse in Dangolsheim 2S) entwickelt

11) Claus, Historisch-topografisches Wörterbuch des Elsaß I, 16; Kollnig, Elsässische Weistümer, 172.

12) Das Dinghofrecht wurde 1589 erneuert, ADepStr, Serie H 640 (1), 640 (2), ungedruckt.

13) N 1287, 16.

'4) B 2792 fol. 119 b ff.

W) Claus aaO., 93 hat bei Behlenheim nur den Kirchenpatronat und den Dinghof des Stifts St. Stephan
in Straßburg angeführt. Dagegen hat Kollnig außer diesen auch den Gengenbacher Dinghof.

16) Kollnig aaO. 175, ADepStr, Serie G 2762 (9), Ende 16. Jh.; ebenda G 2783 (Anfang 16. Jh.); Druck bei
Jakob Grimm, Weistümer V, 451 f.

17) RBiStr II Nr. 792; Auszug 16. Jh. ADepStr H 2630; Auszug 18. Jh. ebenda H 2881, 25; H 2882, 103;
Zehntstreit von 1459, Salb. fol. 44 a f.

18) Curia dominicalis, quam habemus in villa Beihein predicta cum universis juribus, 1397, Kop 627 fol. 76 a.
10) Die Einkünfte waren entsprechend hoch. B 2792 fol. 102 ff.

20) Salb. fol. 16 b ff.; zum Vogtrecht in Behlenheim s. auch ebenda fol. 49 a ff.

21) Kaufpreis 100 Mark Silber, U. vom 24. Nov. 1267, Salb. fol. 43 a ff.

22) Frühere Namensformen: Dancratzheim oder ahnlich, 13. Jh.; 1301 (U. H 480 Nr. 8, ADepStr); noch
1494, H 482 Nr. 11, ebenda; Danckartzheim, 16. Jh., Salb. fol. 5 ff. Die Form Danckelsheim fand ich erstmals
1549 (dann wieder 1598) gleichzeitig neben Dankratsheim im gleichen Schriftstück. Danckelsheim mag schon
damals die mundartliche Namensform gewesen sein, die sich immer mehr auch in den Akten durchsetzte.
Dangolsheim, 17. und 18. Jh., 1724, H 498, ADepStr.

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