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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 100
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auch die Curie in Dangolsheim 32). Um für seine Wiederherstellungsarbeiten in
Gengenbach Mittel zu bekommen, hat der neue Gengenbacher Abt Friedrich von
Keppenbach (1540—1555) im Jahre 1541 die Curie in Dangolsheim und die
sonstigen Einzelbesitzungen im dortigen Bann an das Domkapitel in Straßburg
verkauft. Nun mußte aber dem Bischof von Bamberg als Oberlehensherrn über die
weltlichen Besitzungen des Klosters Gengenbach jeder neue Abt beim Empfang
des Bamberger Lehens geloben, keine Güter ohne Zustimmung von Bamberg zu
veräußern und ungebührlich veräußerte mit allen Mitteln zurückzugewinnen 33).
Ein solcher Fall lag hier vor. Denn 1568 hat der nächste Abt Gießbert (1556 bis
1586) den Kauf für ungültig und unwirksam erklärt, da er unkanonisch ohne
Zustimmung des Bamberger Bischofs als Oberlehensherrn und des Bischofs von
Straßburg als geistlichem Vorgesetzten, ohne drängende Notwendigkeit und ohne
Nutzen für das Kloster abgeschlossen worden sei; die Güter seien für weniger als
die Hälfte des wirklichen Wertes abgegeben worden. Gengenbach wollte daher
diese Güter zurückhaben gegen Rückerstattung des bezahlten Kaufpreises 34).

Das Domkapitel wehrte sich geschickt für den vor 30 Jahren abgeschlossenen
Kauf. Inzwischen hatte es nämlich diese Güter wieder in ordentlichen Stand setzen
lassen und 1549 diese Höfe und Güter an das Kloster Schwarzach weitergegeben,
um dessen knappe Einkünfte zu verbessern 35).

Bischof Veit IL von Bamberg (1562—1577) schlug vor, eine gut begründete
Klage vor den Bischof von Straßburg als Ordinarius zu bringen 36). Über den
Fortgang der Verhandlungen sind wir nicht mehr unterrichtet. Da zum Dangols-
heimer Dinghof zwei Hauptgebäude gehörten, hat man sich verglichen und so
geteilt, daß der Abtei Gengenbach der „Undere Hoff", „darin die Curia Tanck-
rotsheim" mit einem entsprechenden Teil der zugehörigen Güter verblieb, der
andere Hof mit den ursprünglich nicht zum Dinghof zählenden Einzelgütern, aber
doch wohl auch noch mit einem Teil der ehemaligen Dinghofgüter der Abtei
Schwarzach zugesprochen wurde. Das heißt also, der Dinghof mitsamt seinem
Recht wurde geteilt, denn von da an sind Akten da von einem Gengenbacher und
von einem Schwarzacher Dinghof37). Der zweite (jetzt Schwarzacher) Hof war
der Hof des bisherigen klösterlichen Rebmeiers, der außer den Reben auch noch
Äcker usw. des Dinghofs zu seiner Existenz benötigte, wovon er „7 Viertel guots
kornes" als Jahreszins geben mußte. Der übrige Ertrag war seine Besoldung als
Rebmeier. Auch reichlich Vieh gehörte dazu, denn der Rebmeier mußte jedes Jahr
3 Fuder Mist auf eigene Kosten in die Gotteshausreben tun 38). Der untere Hof
war bereits Erblehen geworden :l°). Beim Schwarzacher Hof setzte sich die neue

32) Akten Serie II, 106 a/10'1570, AStr.

33) Aus dem Lehenseid. Viele U. z. B. vom 18. April 1494, StaBa.

34) Serie II, 106 a/10'15. Dez. 1570, AStr. Vgl. H 496 ADepStr.

35) Serie II, 106 a/10/aaO., Schriftsatz 2 vom 14. Okt. 1570. Mit U. vom 17. Juli 1549 hatte das Domkapitel
von Straßburg den Hof an den Abt von Schwarzach mit einigen Vorbehalten verkauft, H 496, ADepStr. Ein
Protokoll des Domkapitels über den Kauf enthält die U. vom 6. Mai 1567, GK 30/62 Dangolsheim.

3«) Serie II, 106 a/10/aaO., Schriftsatz 1 vom 15. Dez. 1570.

37) Akten H 496 Dangolsheim mit Schriftsätzen aus dem 16. bis 18. Jh.; H 498; H 500; H 501; ADepStr.
»8) Kop 627 fol. 118 b.

3») H 496; H 498; H 500; H 501, ADepStr.

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