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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 101
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Bezeichnung nur allmählich durch. Danach hat also der ungemein umsichtige und
tatkräftige Abt Gießbert sein Ziel, die entfremdeten Güter zurückzugewinnen, hier
wenigstens teilweise erreicht.

Für Dürningen sind gleich mehrere Dinghöfe nachzuweisen40). Die Quellen
bezeugen einen Dinghof der Abtei Neuweiler bei Buchsweiler, einen weiteren der
Abtei Gengenbach, einen dritten des Domkapitels in Straßburg, einen vierten
der Grafen von Hanau-Lichtenberg und sogar noch einen fünften des Benediktinerstifts
Surburg bei Sulz 41), ein sprechendes Beispiel für die weitgehende Zersplitterung
der grundherrschaftlichen Verhältnisse im Unterelsaß.

Vom Gengenbacher Dinghof ist das Hof recht aus einer Aufzeichnung des 16. Jh.
erhalten 12). Der Dürninger Dinghof ist auch sonst genügend oft feststellbar 43).
Wenn wir oben vermerkten, daß der Umfang der eigentlichen Grundherrschaften
sich seit 1267 nur wenig vergrößerte, so können wir hier doch zusätzlich feststellen
, daß dem Kloster Einzelgrundbesitz auch noch später geschenkt wurde ").
1490 wurde eine Erneuerung über die Dürninger Klostergüter vorgenommen,
worüber uns eine Urkunden-Kopie unterrichtet45). Auch hier wurde das Vogtrecht
im 14. Jh. in ein Zinslehen umgewandelt. 1397 wurde es verpfändet, und dadurch
erfahren wir etwas von seinem Vorhandensein46). Klar ist jetzt, daß seit dem
14. Jh. die Schirmvogtei im Elsaß für jede Curie gesondert vergeben wurde und
nicht für die Gesamtheit der Curien. Mittlerweile war der ursprüngliche Sinn des
rechtlichen und militärischen Schutzes über diese geistlichen Niederherrschaften
verlorengegangen und reine Geldlehen daraus geworden, die man nach Belieben
wie jede andere Einkünfte-Art verpachten, verpfänden oder verkaufen konnte.
Die mißliche Erfahrung sprach da mit, daß der Adel, wenn die Curien je hilfsbedürftig
würden, wohl ebenso hilfsbedürftig war, und daß zuweilen aus dem
pflichtmäßigen Schützer ein gieriger Bedränger wurde. Mithin war das Schirmrecht
an sich recht fragwürdig geworden. Man machte also aus der Not einen Vorteil
, indem man die Vogtrechtsgefälle gegen einen Lehenszins auslieh.

Viele Einzelgüter im Dürninger Bann und die Curie (an zwei Beständer) wurden
schon im 14. Jh. auf Zeit verpachtet47).

40) Claus aaO., 272.
«) Kollnig aaO., 184.

42) Ungedruckt, ADepStr, Serie G 2783 und G 2762 (9); auch gedruckt bei Jakob Grimm, Weistümer V
S. 452 f. nach G 3175: Disz seind die rechten des dingkhof zuo Dürningen, auf des Closters eigenschaft
(= Gengenbach). Der Name des Abts wird leider nicht genannt.

43) N 1287; B 2792 fol. 121 ff. (14. Jh.); Salb. fol. 56 ff. von 1382 bis 1490 und sonst. Grimm, Weistümer V,
452.

44) Ebenda Salb. z. B. für Dürningen fol. 51 ff. (Littere donationis omnium bonorum et possessionum Ade
et eius conjugis de Dürningen monasterio in Gengenbach Donatorum), ebenda fol. 68 b ff.; 1456 in Behlenheim,
ebenda fol. 49 ff. u. a.

45) Renovatio bonorum in villa dürningen, 1490, Salb. fol. 61 a bis 66 b, ADepStr; Instrumentum reno-
vationis bonorum in Dürningen, 1490, Kop 626 fol. 209 a bis 215 b.

46) Item jus Advocatie, quod habemus in dicta villa Duerningen, Kop 627 fol. 76 a.

47) Curia, domus, area cum edificiis, attinentiis et juribus universis in Villa Duerningen cum universis et
singulis bonis nostris in dictam curiam spcctantibus, de quibus nobis Johannes Detteman et Johanes glokener
40 quartalia siliginis, 10 quartalia tritici, 2 carrata vini, 5 libras denariorum nomine guelte persolvunt
annuatim, ebenda. Littere locationis dimidie partis Curie in Dürningen et acquisitio alterius dimidie partis,

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