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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 103
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1962/0115
Schon im Übergang zur rechten Rheinseite lag die Curie von Eckboisheim bei
Straßburg, die ebenfalls 1267 an Gengenbach kam 58), freilich nur mit der Hälfte
der St. Georgener Wiesen im Eckbolsheimer Bann58). Sie hieß „des appetes hoff" 60).
Ihr Vorhandensein ist sehr häufig bezeugt: in der Besitzurkunde von 1287, im
Curienbuch81), im Salbuch an vielen Stellen z.B. 1288, 1290, 1369, 1380 62).
Nicolaus Dreißigschilling, Rektor der (Gengenbacher) Kirche in Reichenbach (bei
Geroldseck), protokollierte 1369 als Procurator der Abtei Gengenbach den Pachtvertrag
über die Curie in Eckboisheim mit Nicolaus Vißher von Eckboisheim. Die
Curie wurde dabei so beschrieben: die Curie, nämlich das Curienhaus mit den
zugehörigen Gebäuden und allen Rechten im Dorf Eckboisheim und alle liegenden
Güter im Banne des Dorfes Eckboisheim, die zu dieser Curie und zum Kloster
Gengenbach gehören 8:1). 1380 wurde sie an Nicolaus Johans Claus verpachtet. 1390
finden wir letztmals eine amtliche Urkundenkopie über das Gut und besonders über
die „Freiheit" der Güter und der Curie in Eckboisheim64). Dann hören die Nachrichten
über die Curie als solche auf. Durch eine Urkunde von 1397 wurden auch
die Klostergüter in Eckboisheim zu Pfand gesetzt. Dabei heißt es, daß der Hof,
den die Abtei in Eckboisheim hat, früher eine Curie gewesen war 65). Der Grund
für das Verschwinden des Curienrechts ist nicht mehr zu ermitteln. Eckboisheim
liegt vor den Toren von Straßburg. Künftig wurden die Curienrechte von der
Straßburger Curie wahrgenommen, denn ein Verkauf des Curienrechts ohne den
Hof war damals undenkbar.

Auch in Eckboisheim hatte Gengenbach schon 1288 mit dem Vogt, „Procurator"
genannt, Schwierigkeiten 88). In einer bischöflich straßburgischen Urkunde von 1257
wurde gesagt, daß die Brüder Ulrich und Walther, milites de Girbaden, durch
bischöfliche Übertragung Inhaber der Vogtei in Eckboisheim ohne die Kirche
sind 87). 1288 ist nur noch die Rede von Walther de Girbaden. Dazwischen lag das
Jahr der Erwerbung der Curie Eckboisheim durch Gengenbach. Der Abt hat also
aus Zweckmäßigkeitsgründen den amtierenden Vogt mit der Procurationsvollmacht
übernommen. Dieser Procurator versuchte von den Curienleuten weitere Abgaben
und Dienste zu erhalten, entgegen den Rechten und Freiheiten der Curie. Das
Straßburger Consistorium als höherer Gerichtshof entschied gegen die Forderungen

58) U. vom 18. Nov. 1267, RBiStr II Nr. 1849; Kopie des 15. Jh., GK; Kopie des 16. Jh., Salb. fol. 41 b;
Kopie von 1765 fol. 175.

59) Excepta medietate pratorum in banno egeboltzheim sitorum. Que medietas cedere debet et pertinet ad
curiam sive bona, que (St. Georgen) habcmus in villa vel in banno Schaftoltzheim. Reliqua vero
medietas ad bona in egeboltzheim sita debet pertinere dilectis in
Christo Abbati et conventui de Gengenbach, Salb. fol. 41 b ff.

60) Ebenda fol. 90 a; fehlt bei Claus aaO., 289, und bei Kollnig aaO., 187.

61) Curia in Eckeboltzhein, B 2792 fol. 141 ff. Das ist ein Beweis, daß dieses Curienbuch noch
vor 1 397 angelegt wurde, daß es also zum großen Teil in das 14. Jh. gehört.

62) Fol. 88 ff.; 90 ff.; 91 b ff.

63) Salb, zweiter Teil fol. 9.

64) Salb. fol. 91 b ff.

65) Item a r e a u n a, quam habemus in villa eckeboltzheim, que olimfuerat Curia,
cum universis agris et pratis ad ipsam aream spectantibus, de quibus v i s c h e r ibidem 32 quartalia siliginis
et 20 quartalia tritici nobis nomine gueite persolvit quovis anno, Kop 627 fol. 76 a.

«6) RBiStr II Nr. 1526, 163.
67) Ebenda.

8 Die Ortenau

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