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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 109
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nehmen: Römlinsdorf, Beffendorf, Irslingen, Villingen (-Dorf), Eschach (= Niedereschach
), Fluorn *), Stetten und vier Huben in Wittershausen 2).

Uber die schwäbischen Besitzungen hatte man in Gengenbach nur sehr ungenaue
Vorstellungen. Das zeigt sich schon 1287. Zu Unrecht sind in dieser großen Besitzurkunde
die schwäbischen Besitzbereiche nur bei den Zehnten und Einzelrechten
aufgeführt. Zusätzlich traten dabei als weitere Dörfer noch Dringen und Dauchingen
auf. Dazu kam noch der Kirchenpatronat von (Nieder-) Eschach ').

Tiefe Einblicke in religiöse, politische und wirtschaftliche Zeitverhältnisse gewährt
uns eine Schenkung vom Jahr 1140. Damals wurde dem Kloster Gengenbach
in feierlichen Formen eine freiadelige Grundherrschaft übergeben. Es verdient hier
ausführlich festgehalten zu werden, in welchen symbolischen Formen dies vor sich
ging-

Der freie Herr Erlewin und seine Gattin, die Freifrau Bertha, schenkten der
Gottesmutter Maria zu Gengenbach 4) in freier und feierlicher Vergabung ihre beim
Dorf Niedereschach liegende Grundherrschaft samt der dortigen Pfarrkirche mit
den Hörigen und allem Zubehör zu ihrem und ihrer Eltern Seelenheil 5).

Ein solches Freigut unterstand einem besonders fürsorglichen Recht. Daher
mußte die Schenkung vor den höchsten politischen Autoritäten dreimal feierlich
verkündet und urkundlich protokolliert werden. Die erste öffentliche Verkündung
fand im Dorf Aasen bei Donaueschingen statt auf einem grafschaftlichen Dinghof,
der gewöhnlich Weibelshuobe hieß. Die Zeugen, welche diese Vergabung gesehen
und gehört haben, werden mit Namen genannt, als erster der Graf Alewig von
Sulz. Dann folgen fünf adelige Zeugen mit vollständigem Namen und 24 nichtadelige
Schöffen von Aasen, die nur mit dem Rufnamen ohne weitere Kennzeichnung
aufgezählt werden, darunter viermal Berthold, sechsmal Eberhard.

Die zweite, ebenso freie, offenkundige und unwidersprochene Ausrufung der
Schenkung geschah zu Niedereschach selbst, im Dinghof des Gutes6). Nach der
öffentlichen Ausrufung gingen Herr Erlewin und Frau Bertha, wie es üblich war,
fort, damit der Abt und die Mönche nicht einmal durch die bloße körperliche
Anwesenheit der Geschenkgeber am freien Eintritt beeinträchtigt würden. Daran
schloß sich die tatsächliche Inbesitznahme. Sie erfolgte durch Abt Gotfried, die
gengenbachischen Mönche Dankward, Wenzelo, Conrad und Harpen sowie durch

1) Das Original der Urkunde ist verloren. Einige Namen sind in den Kopien schlecht überliefert. Bei einem
ist nur der Anfang zweifelhaft: Gruorn (östlich Münsingen), Gruol bei Haigerloch (das früher zuweilen auch
Gruorn geschrieben wurde) kommen nicht in Frage. Spätere Zusammenstellungen haben Fluorn.

2) Quaecumque bona idem coenobium possidet ... in Suevia: Rimigesdorf, Beffendorf, Urslingen, Villingen,
Eschach, Fluorn, Stetten quatuor mansos in Witershusen. N 1287, 7.

3) In Suevia in Diocesi Constantiensi ius patronatus et quidquid iuris habetis in ecclesia ville Eschahe.
Decimas, posscssioncs, redditus Bladi, vini, olei, denariorum, cere, Scapulorum et caponum, et quidquid iuris
habetis in predicta villa Eschahe et in villis Rumelinsdorff, Villingen, Ephingen, Urselingen, Thochingen,
Fluorn, Stetten et Wittershausen nuncupatis et pertinentiis earundem. N 1287, 22 und 23.

4) Das war die Patronin des Klosters Gengenbach.

5) Das Original, ehedem im Stadtarchiv zu Rottweil, ist verschwunden. Vgl. darüber Aug. Steinhauser, Zur
Rottweiler Gründungsfrage, Ztschr. f. Württ. Landesgeschichte IX 1949/50, 98 f. Nach dem bis ins 19. Jh. noch
vorhandenen Original ist ein Abdruck vorhanden in Heinrich Schreiber, Die älteste Verfassungsurkunde der
Stadt Freiburg, 1833, Programm zur Eröffnung des Wintersemesters 1833. Dort als Anhang S. 44 ff. mit
Schriftprobe (der Anfang) und dem Siegel.

•) In curte eiusdem predii, ebenda.

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