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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 117
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1962/0129
Dagegen besitzen wir einige Kenntnis über den Gengenbacher Besitzstand im
Dorf Stetten. Dort waren 1532 drei gengenbachische Hofgüter (= die frühere
Curie, jetzt als Lehen vergeben), die „seit unvordenklichen Zeiten Eigentum des
Gotteshauses Gengenbach waren"; sie zinsten 7 Malter Vesen (= Spelz, Dinkel),
3% Malter Haber, 1 Viertel Eier48). Über die sonstigen Erbegüter wissen wir
nichts.

Kaum einen Kilometer weiter liegt das Dorf Lackendorf, wo Gengenbach
mindestens einen Hof (Gülthof) hatte, der 3 Malter Vesen, 1 Malter Haber,
4 Hühner und 1 Viertel Eier gab49). Der Hof in Lackendorf wurde 1532 mit
Niedereschach an den Rottweiler Bürger Johann Bastian Ifflinger verkauft, kam
1616 wieder ans Kloster zurück, bis 1770 auch dieser Besitz endgültig ans Kloster
St. Georgen fiel. Gleichzeitig gingen auch die Güter in Stetten an St. Georgen
über. Auch in der Stadt Rottweil selbst besaß Gengenbach Fruchtgülten und
Kapitalschuldner über 3000 Gulden Kapital mit 150 Gulden jährlichem Zins, die
1770 ebenfalls an St. Georgen übergeben wurden.

Am 15. Oktober 1351 hatten der Rottweiler Bürger Wernher Mäntelli und seine
Frau Margarethe dem Gengenbacher Stift ihr Haus in Rottweil vor dem Waltor
als Eigengut geschenkt 50). Darin sollten die Gengenbacher Benediktiner Herbergsrecht
und ihre Kornschütte haben. Dort wohnte dann der Klostermeier. Es entstand
damit eine Art Unterschaffnei für den Rottweiler Raum, freilich ohne
Curienrecht, ein rein wirtschaftlicher Verwaltungshof, der in Kriegszeiten auch
ein Zufluchtsort für die Klosterinsassen wurde. Der Abt war auch, mindestens
zeitweilig, der päpstliche Schirmherr des Rottweiler Spitals 51).

Ein so sicherer Platz wie Rottweil legte es dem Kloster schon früh nahe, zu
mehrerer Sicherheit auch das volle Rottweiler Bürgerrecht zu erwerben. Erhalten
blieb dessen Erneuerung vom 31. Oktober 1378, wo auf das alte Herkommen
Bezug genommen ist. Dafür mußte der Abt jährlich 3 ß Heller geben 52).

Außerhalb der bisher genannten Orte können wir in Dunningen, 3 km
nordwestlich von Lackendorf, einen größeren (Lehen-)Hof nachweisen 53).

Am bedeutendsten war die Gengenbacher Herrschaft in Irslingen. Diese war in
zwei Grundherrschaftsbezirke gegliedert, so daß wir dort zwei Fronhöfe antreffen
. Das Irslinger Weistum 54) belehrt uns darüber eingehend:

48) U. vom 9. Dez. 1532, GK 30/114 a Niedereschach.

40) Ebenda. Der Zehnte in Lackendorf und ein Teil des Gerichts gehörten der Herrschaft Württemberg,
UB Rottweil Nr. 333.

50) U. vom 15. Okt. 1351, Rottweil Spitalarchiv L. 7 F. 1 Nr. 7; UB Rottweil Nr. 245, 107 f.; Regest bei
Glatz, Urkundenlese Nr. 24.

51) Erhalten blieb eine Ermächtigung von 1289, den Meister und die Brüder des Armenspitals zu Rottweil
zu schützen, U. vom 15. März 1289, Württ. UB IX Nr. 3840; UB Rottweil Nr. 38, dort fälschlich unter 1279.
Der Sdiaffneihof soll 1530 verkauft worden sein, Designation der verlorenen Renten, Güter und Gefälle, 1729,
FD XX, 270 f. Sagenhaft ist dort die Angabe, daß die Fruchtgefälle, Leib- und Güterfälle jährlich 3000 fl.
ertragen hätten. Der Ertrag war vielmehr gering, s. Kap. Klosterhaushalt.

52) Daz wir daz Burgreht (m Stadtrecht) ze Rotwil empfangen habent und halten wellent in alle wise, als
unser vorvarn daz an uns braht haunt, U. vom 31. Okt. 1378, HStaStu B 203, U.-Nr. 215; UB Rottweil Nr. 448.

53) U. vom 15. Okt. 1351 aaO.

54) Diß sint mins herren von gengenbach recht ze urßlingen dem dorf. Kop 627 fol. 93 f.

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