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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 130
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wurden, ging ein erheblicher Teil der Einkünfte an das Kloster, nämlich alles, was
den Unterhalt des mönchischen Pfarrers überstieg. Wurde aber die Stelle mit einem
weltlichen Vikar besetzt, so war für diesen vom Bischof ein festes Einkommen
bestimmt, und erst der darüber hinausgehende Teil der Einkünfte ging ans Kloster.
Ein weiterer Grund für die Inkorporierung waren die Mißlichkeiten, die das
Kloster mit den weltgeistlichen Inhabern gerade der einträglichsten Pfarreien hatte.

Es war eigentlich eine kleine Zahl von Patronatspfarreien, die das Kloster für
dauernd halten konnte, und diese waren mit Ausnahme von Griesheim da, wo
Grund und Boden mit allen sonstigen privatherrschaftlichen Rechten der Abtei gehörten
. Auch bei Griesheim fehlte nicht viel daran 38).

In diesen Pfarreien war das Kloster auch der Zehntherr. Aber es hatte noch
außerhalb dieser Pfarreien eine erstaunlich weitreichende, regelrechte Zehntherrschaft
, die nicht durch allmähliche Hinzuerwerbungen entstanden ist, sondern sie
muß schon bei der Ausstattung dem Kloster zugeteilt worden sein als Teil der
Existenzgrundlage mit Ausnahme der ganz wenigen Zehntbezirke, deren Erwerb
wir tatsächlich nachweisen können. Eine solche Zehntherrschaft konnte nur von einem
König stammen 39).

Freilich war der Zehnt keine lastenfreie Einnahmequelle, denn der jeweilige
Pfarrer hatte daran ebenso seinen Anteil wie der Diözesanbischof sein Viertel40).
Außerdem war aber damit zugleich die Baulast für den Chor und meist auch für
den Turm der betreffenden Pfarrkirchen verbunden, zuweilen noch die seltsamsten
anderen Lasten wie die Kosten für das Glockengeläut, die Unterhaltung des Bann-
warts und andere. Der Zehntherr mußte den Zehnten auch auf eigene Kosten durch
besondere Knechte einsammeln lassen, die nach festen Taxen vergütet wurden 41).

Trotzdem bleibt das Verzeichnis der Zehntbezirke, das aus dem Anfang des
15. Jhs. stammt, eine eindrucksvolle Liste42):

I a) Mittlere Ortenau im Gebiet der verstreuten Grundherrschaften: Renchen, Rücheln-
heim, ein kleines Zehntlein (untergegangen, bei Urloffen), Mülbach (wohl Müllen
zwischen Zusenhofen und Stadelhofen gegen Osten), Ebersweiler43), Windschläg44),
Durbach45), Hohenbergen, Appenweier, Cappel, ein kleiner Zehnt ^Kappelwindeck
) 46);

38) B 2805 Rotheybuch 1557: Offenburg, Gericht Ortenberg, Rammersweier, Griesheim, Bohlsbach, Durbach.
Vgl. unten beim Zehnten von Griesheim.

3») Nach ähnlichem Schema wurde auch die Abtei Schwarzach ausgestattet, A. Harbrecht, Die Reichsabtei
Schwarzach, Ortenau 1955, 209.

40) Die bischöfliche Quart konnte auch kapitalisiert abgelöst werden, wie es Gengenbach tat nach der
Inkorporierung von Nieder-Eschach 1360, U. vom 7. Dez. 1360, Stadtarch. Rottweil II 2, L 80 Fg Nr. 2;
RBi Konstanz II Nr. 5626.

41) Siehe Dangolsheim, 10. Kapitel.

42) B 2792, fei. 14 a —30 b, nach 1424.

43) U.-Kopie von 1280, Salb. fol. 23 f.; U. vom 29. Aug. 1273, GK 30/15 Bohlsbach.

44) Salb. fol. 13; U. vom 24. Mai 1519 u. 18. Juni 1563, GK 30/100 u. 30/101 Griesheim.

45) 1255 erhoben die Brüder Schidelin, Tharand und Johann von Staufenberg Ansprüche auf den Durbacher
Zehnt. Vor einem Straßburger Schiedsgericht mußten sie aber ihren Ansprüchen entsagen. U. vom 1. Juni 1255,
RBiStr II Nr. 1471; Salb. fol. 39 b.

46) Es heißt, daß sie den Zins in die Curie Kinzigdorf bei Offenburg liefern müssen (census in Curiam
Kinzedorff apud Offenburg sitam presentare tenemur). U. von 1271, RBiStr II Nr. 1933; Salb. fol. 38 b f.

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