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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 136
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1962/0148
Gcngcnbach nach 1840, Steindruck. Zeigt die damalige Kinzigregulierung, die noch lange nicht den endgültigen
Stand erreicht hatte, wie ein Vergleich mit dem heutigen Bild lehrt. Damals noch der unterhaltsame Anblick
von Kinzigflößen, die gegen Ende des 19. Jahrhunderts verschwanden. Die damalige hölzerne Kinzigbrücke
wurde nach mehrfachem Zwischenwcchsel 1952 durch die jetzige elegant geschwungene' Stahlbetonbrücke
ersetzt. Rechts vom Prälatenturm gegen den Berghang noch Reste einer inzwischen verschwundenen alten
Befestigung jenseits des Haigerbachs,

Bildarchiv der Stadt Gengenbach

Damit ist freilich nicht gemeint, daß alle Menschen in der ganzen Diözese Straßburg
Gengenbacher Gotteshausleute waren, sondern es gab zunächst einen geschlossenen
Bereich der Gengenbacher Gotteshausleute, nämlich alle Menschen ohne
Ausnahme, die in der klösterlichen Grundherrschaft wohnten, waren des Gotteshauses
eigene Leute.

Jedoch auch jenseits der Grenzen der klösterlichen Grundherrschaft waren im
Kinzigtal ebenso alle Leute vom Geschwiegenstein bis Velletürlin des Klosters
Ligenleute mit Ausnahme der Freileute in der Stadt Haslach Also schon da ging
es über den Bereich der oben für das hohe Mittelalter umgrenzten Grundherrschaft
hinaus. Es war ein verbliebenes Recht aus der ursprünglichen Zusammengehörigkeit.

Wir sind aber sehr überrascht, daß darüber hinaus auch noch ebenso ausnahmslos
alle Menschen, die in den Gerichtsbezirken Achern (mit dem Nebengericht Ottersweier
), Appenweier, Griesheim (mit dem Nebengericht Zunsweier) und Ortenberg
wohnten, ebenfalls Gengenbacher Gottesleute waren, also alles, was seit Ende des
13. Jhs. zur Landvogtei Ortenau zählte 4). Folgende Siedlungen gehörten dazu:

1. im Gericht A c h e r n :
Ober- und Unterachern, Fernach (heute zu Oberkirch), Fautenbach, Gamshurst, öns-
bach, Litzloch, Michelbuch, Illenbach;

8) Trotzdem gab es auch in Haslach Leibeigene des Klosters Gengenbach, s. U. von 1406, GK 30/171 Haslach
; Welschensteinach U. vom 15. Juni 1421, ebenda Wclschensteinach.

4) U. vom 1. Dez. 1486, Kop 627 fol. 96 b; vom 2. Juli 1551, GK 30/8; L II 1331, 2, 46; M 1516, 19/20.

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