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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 164
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Kastelbach, Kastelhalde bis an den Hütterich" war deren Harzrevier. Die
Fürstenbergischen Wälder im Holzwald, in der „oberen Herrschaft zu Ripelzaw",
waren als Erblehen zum Harzen ausgegeben an den Gastmeister von Kniebis, Gilg
Oberle und seine Nachkommen.

In dem Urbar des Grafen Wolfgang von Fürstenberg aus dem Jahre 1493
werden neben der „castvogty über das closter zu Ripoltzow und höh und nider
gericht mit aller gewaltsami" genannt: „Mentelis gut, Gabriels gut (im Burgbach),
das gut im Richenbach, Mathis Kienasts gut, Claus Schochlins gut, Weldlis gut"
(Waidele), ferner Hans und Jacob vor Seebach, Wygant vom Seebach (man beachte
, daß die Namen vieler Bauernstellen heute noch üblich sind!). Die Namen
Schrempp und Härder sind sehr häufig, auch die Schmids sind im 15. Jahrhundert
schon stark vertreten.

Bekamen die Harzer unter sich Streit, so sollte Vogt und Gericht zu
Ripolzew schlichten; half das nicht, so sollte der Fall nach einer Drohung des
Grafen Wolf gang von Fürstenberg „sin erlütterung haben" vor dem Fürstenberger
selbst. So waren gegen 1600 die Rippoldsauer Harzer Claus Armbroster, Simon
Wellin (Welle), Conrat, Michel und Roman Weygant, Jacob Härder und Jacob
Herman und Jerg Dietterich gegenseitig so spinnefeind und beschwerten sich überdies
noch über den Harzzins, daß die Strafe des Landesherrn über sie hereinbrach
und sie allesamt ihre Händel im Gefängnis büßen mußten.

Arbeitskräfte für das Harzen waren nicht leicht zu finden und zu halten. So
sah sich 1520 der damalige Prior Johannes nach dem Tode seines Lehenharzmannes
gezwungen, in seinen Wäldern selbst zu harzen, um diese wertvolle Einnahmequelle
nicht ungenutzt zu lassen. Gerade die Prioren hatten auch häufig Streit mit
den Fürstenbergischen Amtsleuten, weil sie keinen Zoll zahlen wollten. Sie verlangten
diese Zollfreiheit, weil sie sich wegen des ständigen Neubaues oder der
Restaurierung von Kirche und Kloster immer für förderungswürdig hielten. Die
Vorrechte, die die Rippoldsauer Klosterharzer genossen, erregten verständlicherweise
auch des öfteren berechtigten Anstoß. Im 19. Jahrhundert wurde das Harzen
behördlicherseits verboten, weil es für die Bäume nachteilig war. Aber noch lange
Zeit später wurde es verbotenerweise heimlich betrieben.

Neben dem Harz war natürlich die große Verdienstquelle schon immer das Holz
und seine Verarbeitung, letzteres freilich in bescheidener Weise. 1506 verliehen
Graf Wolfgang und der Prior Johannes, die beiden Hauptwaldbesitzer in
Rippoldsau, ihre „gemeyn weide". Dafür hatten ihre Holzhauer jeden „Meytag"
2 fl. zu bezahlen. „Sy sollen auch die weld in eren halten, und was sy howen,
daruß füren und nit verwüsten, sondern erberlichen brachen nach waldnutz und
rechten." „Dunrstag vor st. Bartholomestag" 1509 (23. August) bekennen Vogt,
Gericht und Bürger von Rippoldsau, daß Frau Elisabeth Gräfin zu Fürstenberg,
„dero gelopte und gesworene sie diserzyt sindt", alle Renten, Zinsen, Steuern und
Rechte erneuern ließ. Dabei blieb es jahrzehntelang!

Das Holzfällen und der Verkauf der Stämme brachte sicherlich das zum Leben
Notwendige ein, bis 1552 Graf Friedrich plötzlich forderte, hinfort müsse alles
Holz an ihn verkauft werden. Es war gerade ein besonderes Unglücksjahr, in dem

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