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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 165
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in Rippoldsau eine große Seuche herrschte, so daß „etliche heuser schier ußgeraumpt"
wurden in „Ripoltzaw". Nun hatten aber die Rippoldsauer in der Wolfacher
Schifferschaft ihre festen Abnehmer, die ihnen auch bessere Preise boten, als es der
Landesherr tun wollte. Drum wandten sich Vogt, Richter und die ganze Gemeinde
Rippoldsau an den Grafen: sie seien trotz stetiger Arbeit bei den Wolf achern
stark verschuldet, weil jene ihnen in Zeiten besonderer Not schon oft Vorschuß
gegeben hätten. Diese 1000 fl. könnten durch Holz abgezahlt werden; andernfalls
müßten sie aber sofort bar nach Wolfach gebracht werden; die Verelendung der
Bevölkerung sei dann nicht aufzuhalten. Neben der besseren Verdienstmöglichkeit
bei den Wolfachern würden auch freie Einkehr, Wohnung, Essen und Trinken in
der Schifferstadt an der Kinzig wegfallen. Der Fürst solle den freien Verkauf an
die Wolfacher nicht beschneiden. Auch die Wolfacher schlössen sich dieser Bitte an,
weil diese Maßnahme ihrem Holzhandel großen Schaden zugefügt hätte. Der
Graf wollte die Existenzgrundlage seiner Untertanen nicht noch mehr erschüttern
und hatte ein Einsehen.

Es war natürlich eine eigene Aufgabe, das wichtigste Produkt unseres Schwarzwaldes
— das Holz — zum Markt zu führen und verwertbar zu machen. Die
Technik war stets dieselbe geblieben: Teiche, Schwallungen, Einbindestätten, Floßkanäle
, Wehren usw. sollten die Flößerei erleichtern. Die Kinzigflößerei ist seit
dem 14. Jahrhundert in Urkunden erwähnt — erstmals bezeichnenderweise in einer
Zollvorschrift. Diese Aufzeichnung findet sich in Straßburg, dorthin wies schon das
Floßwasser den Weg. Straßburg nahm auch die beherrschende Stellung im Holzhandel
ein. Seit 1400 werden die Nachrichten häufiger: das Wolfacher Holz, das
vor allem an den weiten Hängen des Wolftales gewachsen war, genoß Zollfreiheit
für die Straßburger Messe.

Schwierig für den Floßbetrieb war das Flußzollunwesen mit der Unzahl von
Zollstätten, mit den wechselnden Vorschriften und den unredlichen Zollbeamten,
vor allem aber bei dem Durcheinander im Maß- und Münzsystem. Die Zollentrichtung
war meist eine Geldabgabe, nicht etwa Überlassung von Holz. Die Zollgebühren
waren nicht für alle gleich; zu Ende des 15. Jahrhunderts zahlten z.B.
Nichtbürger der Stadt Wolfach den sogenannten Gastzoll, also eine Zollerhöhung,
den aber auch Wolfacher zahlten, wenn sie im Auftrag Fremder fuhren oder zur
„geschlossenen" Zeit, also im Winter, wenn die Flößerei nach allgemeiner Vereinbarung
ruhen sollte.

Die Herrschaft des Grafen Wolfgang (1490—1509) brachte den großen Aufschwung
in den fürstenbergischen Landen. Er gab auch den Wolfachern ihr Schiffer-
privileg, daß niemand sonst das Flößereigewerbe betreiben solle und daß es
jedem Holzverkäufer nur gestattet sei, bis Wolfach zu flößen. Dort also mußten
die Rippoldsauer Flößer ihr Holz übergeben, sofern es vom Wolfacher privilegierten
Flößer nicht schon „zu Wald" übernommen wurde. Das Selbstflößerecht der
Fürstenberger Herrschaft war davon allerdings nicht betroffen, und in diesem
herrschaftlichen Floßbetrieb sind sicher viele „Holländer" mit Rippoldsauer
Flößern „an Bord" die Wolf, Kinzig und den Rhein hinabgefahren. Am Rathaus
in Wolfach war für die Wolftäler Waldbauernschaft ein Normalmaß angebracht,

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