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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 187
(PDF, 67 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1962/0199
Abgeordneter des 1. badischen Landtages

1818 erhielt Baden seine erste Verfassung, die noch unter Großherzog Karl
ausgearbeitet wurde. Sie hatte zwei Kammern vorgesehen, eine erste und zweite
Kammer, die Mitglieder der letzteren wurden vom Volke gewählt. Unter den
1819 gewählten Mitgliedern der 2. Kammer finden wir auch G. B. Fecht als freisinnigen
Abgeordneten des Landkreises Karlsruhe. Dieser freisinnigen Richtung
blieb er sein ganzes Leben hindurch treu. Seine Reden zeichneten sich durch urwüchsiges
Leben, begeisternde Wärme, Popularität und schlagende Beweisführung aus,
dabei unterstützten ihn ein tiefes, kräftiges Organ und eine hohe männliche Gestalt.

Gemaßregelt als freiheitlicher Kämpfer

Der 1818 auf dem badischen Thron folgende Großherzog Ludwig stand ganz
unter dem Einflüsse Metternichscher Ideen. Fecht und seine Parteifreunde waren
seine verschworenen Gegner. Das Jahr 1822 löste dann zwischen den Ständen und
der Regierung einen Konflikt wegen der Höhe des Militärhaushalts aus. Um ihre
Vorlage in der Ständeversammlung durchzudrücken, ließ die Regierung nichts unversucht
, die hervorragendsten Mitglieder der Opposition für sich zu gewinnen.
Auch an Fecht war sie herangetreten, allein er beharrte fest und unbeirrt auf seinen
Zielen. Fecht sah schon die Gefahr einer Niederlage für sich und seine Parteifreunde
heraufziehen. Als er dann zu Wort kam, warf er eine seiner gewaltigsten
Reden in die Waagschale des Kampfes, die er mit der ihm eigenen Wucht vortrug,
und die nicht wenig zur Entscheidung beitrug und die Abstimmung im Sinne der
Opposition entschied. Der Schluß seiner Worte am 10. Januar 1823 lautete:

„Selbst wenn in diesem Augenblick meine letzte Stunde schlüge, so würde ich
nicht anders stimmen als nach meinem Gewissen. Als Mann und Abgeordneter, den
das Vertrauen des Volkes hierher rief, habe ich, indem ich stimmte, die Verhältnisse
genau überdacht, ich habe jeweils auch auf die Stimme der Klugheit Rücksicht
genommen, obgleich ich glaube, ein Abgeordneter soll dies immer nur der
Regierung überlassen, und sich nur an sein Gewissen halten. Als Mann werde ich
nie zurücktreten von meinen Worten, und als Bürger und als Untertan meines
Fürsten, unter dessen erlauchtem Hause meine Familie 300 Jahre lang in Diensten
stand, glaube ich, nicht einmal meinen Regenten zu beleidigen, sondern bin überzeugt
, daß er Wahrheit und Offenheit schätzen wird. Ich stimme mit voller Uberzeugung
nach dem Antrag der Kommission."

Auf die nun folgende Abstimmung hin wurde die 2. Kammer aufgelöst. Dieser
Niederlage der Regierungsvorlage folgte ganz im Sinne eines Metternich eine Verfolgung
der Männer der Opposition. So wurde auch Fecht von Großherzog Ludwig
durch Kabinettsbefehl seines Amtes als Dekan entsetzt, womit auch der Verlust des
Dekanatsgehaltes verbunden war, obwohl die oberste Kirchenbehörde erklärte,
daß durchaus nicht das geringste gegen diesen Kirchenbeamten vorliege. Eine
Deputation aus seiner Diözese, die in Karlsruhe für Fecht vorstellig wurde, konnte
nichts ausrichten.

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