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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 235
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24

Margarethe
Elisabeth

(1360) CO
(1361 — 1380) co

Georg v. Bach

1. Hermann v. Sachsenheim, 2. Hans v. Sachsenheim
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Heinrich
Dieter, Ek.
Johannes, R.
Dietrich, Ek.
Hans
Oberlin
Georg

Dietrich, Ek

Tochter

Heinrich

(1361 — 1380)
(1351 — 1394) co
(1401 — 1424)
(1394 — 1420) co

(1400 — 1424) CO

(1397— 1444)
(1371)

(1399 — 1408)

(1394 — 1444)
(1381 — 1394)

Ennelin v. Windeck

2. ... v. Windeck

Anna v. Windeck

Die oben in ihren Verästelungen schematisch dargestellte Rödersdie Linie, die
sogenannte Linie Rodeck, stellt die zahlenmäßig stärkste und, wegen des reichen
Quellenmaterials, für diese Arbeit interessanteste Gliedfamilie dar.

Von den 24 männlichen Familienangehörigen sind 9 als Ritter und 5 als Edelknechte
nachzuweisen; von den restlichen 10 sind Standesbezeichnungen nicht überliefert, der
größte Teil von ihnen jedoch dürfte nur Edelknecht gewesen zu sein.

Von den 10 weiblichen Familienangehörigen sind 5 als Nonnen nachzuweisen, zwei
weitere sind mit Landadligen verheiratet, von den drei übrigen fehlen die Nachrichten.

Bei einer Untersuchung der Vermögensveränderungen durch Verkäufe und Verpfändungen
stimmen die zeitlichen Schwerpunkte mit denen der Gesamtfamilie
überein. Auffallend ist, daß die Besitzverminderungen in den einzelnen Absplitterungen
der Gliedfamilie sich nicht in gleicher Intensität bemerkbar machen.

Burckhard (1) hinterläßt bei seinem Tode ein unvermindertes Besitztum. Seine drei
Söhne können den Besitz nicht erhalten; während bei Heinrich (4) und Andreas (3) wirtschaftliche
Gründe zu Verkäufen führen, wird der Besitz des Claus (5) offensichtlich aus
nichtwirtschaftlichen Gründen verringert.

Andreas verkauft 1328 Güter und Rechte für 36 lb. dn.; 1330 verpfändet er mit seinem Sohn Egenolf (9)
einen Hof für 7,5 lb. dn.; 1336 verkauft er mit seinem Sohn Reinbold (10) und seinen Neffen Johannes (11)
und Arbogast (13) einen weiteren Hof; wenig später verpfändet er eine Gült von 2 lb. dn.

Heinrich verliert 1303 einen Zins von 2 lb. Heller 162), den der Lehnsherr verkauft; 1310 vertauscht er
einen Hof gegen einen anderen, läßt sich jedoch zum Wertausgleich 4 lb. dn. zuzahlen; 1332 verkauft er für
40 lb. dn. einen Hofanteil.

Der Besitz des Claus wird lediglich 1322 durch die Aufsagung eines Hofes an den Lehnsherrn und durch
eine größere Stiftung 1329 163) verringert.

Vergleicht man die Vermögensverluste, so läßt sich erkennen, daß das Vermögen des
Andreas ungleich schwerere Einbußen hinnehmen mußte als das seiner Brüder. In der
nächsten Generation bleiben diese Entwicklungsunterschiede bestehen.

Reinbold (10) verkauft 1376 einen Wald; 1391 gelangen seine heimgefallenen Lehengüter an die Hummel.
Seine Schwester Agnes (6) verkauft 1355 einen Hof für 120 lb. dn. und 1379 ihren Anteil an Burg Rodeck.
Die Brüder Dieter (15) und Claus (16) verkaufen 1337 einen Hof.

Die Brüder Andreas (14), Klaus (17) und Wolf (18) verkaufen 1337 einen Wald für 10 lb. dn. an eine
andere Rödersdie Linie 164); 1339 veräußern sie Burg Hohenrod für 25 lb. dn., erhalten sie jedoch als Lehen
zurück.

Die Brüder Johannes (11) und Arbogast (13) verkaufen 1336 für 36 lb. dn. Gülten, im gleichen Jahr nochmals
Gülten für 25 lb. dn. und ein Jahr später für 8 lb. dn.; 1349 veräußert Arbogast Leibeigene 165),
1360 Gülten für 1 lb. 10 ß dn., im gleichen Jahr noch ein Haus und 1370 weitere Gülten; zu seinem Besitz
hinzu kommt ein Hof, der im Jahre 1367 ihm vom Markgrafen zu freiem Eigen übergeben wird 166).

Zu den Vermögensverschiebungen der dritten Generation läßt sich sagen, daß, in
absoluter Werthöhe gemessen, der Besitz der Nachkommen des Andreas (3) am stärksten

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