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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
43. Jahresband.1963
Seite: 70
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1963/0082
Herren wurden sich nicht einig, und so entschloß sich der Prälat, auf seinem Boden
ebenfalls eine Wirtschaft zu errichten. Das Gelände dort war im Besitze des „Saubauern
", der den Boden dazu nicht hergeben wollte. Der Prälat soll ihm schließlich
gedroht haben, wenn er sich nicht zur Abtretung verstünde, so ließe er ihm die
Zähne aus dem Munde herausraspeln. Vor dem Zorne seines Grundherrn sich
fürchtend, gab er schließlich nach, und so konnte die Wirtschaft gebaut werden.
Noch heute trägt das Gebäude, das in der Zwischenzeit einmal abgebrannt ist,
über der Haustüre das Ecksche Wappen mit Dreieck und Stern. Friedlich

Wappen des Prälaten Dr. Johann Baptist Eck, 43. und
bedeutendster Abt des Klosters Ettenheimmünster, aus
vornehmer Freiburger Familie, schon mit 31 Jahren
(1710) Abt. Leistete Großes in Wissenschaft und in
der Leitung der Abtei; Neuaufbau der Klostergebäude,
tüchtiger Wirtschafter. Strittigkeiten mit dem Bistum
Straßburg, was ihm manches Ungemach einbrachte. Vom
Convent als wahrer Vater und großer Prälat verehrt,
t 1740. Die Sonne im Wappen bedeutet die Gottheit
selber im Dreieck der Dreifaltigkeit; die drei symbolischen
Sterne = Glaube, Hoffnung und Liebe.

Aujn.: E. Oknemus

lagen die beiden Wirtschaften nebeneinander, zwischen beiden aber ist immer noch
der Kagcnecksche Grenzstein zu sehen. Von dieser Begebenheit habe der „Streitberg
" seinen Namen.

Oben auf dem Berge zwischen Ettenheimmünster und Münchweier liegt das
Gewann „Brudergarte n". An der Stelle stand vor 1000 Jahren das in jenen
Jahren gegründete erste Kloster. Die Klostergeschichte berichtet von dieser ersten
Gründung.

Ein Gewann trägt den Namen „Kätherreute". Der Name soll von der
ersten Besitzerin herrühren, die hier gerodet hat. Auf diesem Gewanne hätten sich
noch Steine befunden, die in alten Zeiten als Signalsteine verwendet worden waren.

Der „Reuthard" ist ein Stück Wald, der in früheren Zeiten den B r o g -
g i n g e r n gehört hatte. Diese jedoch brauchten Geld, das sie von dem Kloster
Ettenheimmünster entliehen. Es wurde ein Schuldschein ausgestellt und ein Tag
bestimmt, an dem das Geld zurückbezahlt werden mußte. War das Geld bis Mittag
12 Uhr nicht im Besitze des Klosters, so sollte der Wald in Klosterbesitz übergehen
. An dem festgesetzten Tage nun begaben sich zwei Gemeinderäte von Brog-
gingen nach Ettenheimmünster, um die Summe zurückzuzahlen. Als sie an dem
Badehaus des Klosters vorbeigingen, wurden sie von einem Klosterbeamten aufgehalten
und zu einem Trünke genötigt. Als sie endlich ihr Geld abliefern wollten

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