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Lichtenau seit dem 16. Jahrhundert, 1685. Der Weg der Post durchs Städtchen ist gut zu verfolgen.
Erbgeneralpostmeister Fürst Eugen Alexander ließ das gebräuchlichste Postrecht
in einer Reichspostordnung ausarbeiten und durch Kaiser Leopold
1698 bestätigen, u. a. lautend:
Daß den Postmeistern bei Durchzügen und Einquartierung von Kriegsvolk
nicht nur keine Ungelegenheit zugefügt werde, sondern sie auch mit Wachen
und andern dergleichen Personaloneribus, item Kriegskontributionen und
andern Extraauflagen unter Androhung kaiserlicher Ungnade und Strafe von
50 Mark lötigen Goldes zu verschonen seien.
Aufgrund dieses Privilegs klagte 1699 der „Kaiserliche Reichsposthalter" Philipp
Vielhecker zu Lichtenau seinem Lehensherrn, dem Grafen Sebastian Franz von
Thum und Taxis, von der Herrschaft Hanau zur Leistung der Frondienste gezwungen
zu werden. Auf die Taxissche Bitte, Vielhecker die Fronen zu erlassen,
antwortete Graf Joh. Reinhard III. von Hanau unterm 22. Juli: Die Fronfreiheit
beziehe sich nur auf die Pferde, die zum Postwesen gebraucht würden, Vielhecker
wolle aber unbefugterweise auch die Pferde, die er zum Feldbau benutze, befreien.
12 Die Ortenau
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