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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
43. Jahresband.1963
Seite: 252
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Gefährdung des öffentlichen Wohls aufzulösen. Als die badische Regierung eine
Amnestie für die Verbrechen der Revolutionsperiode erließ, stellte er sich am
11. Dezember 1860 dem Heidelberger Amtsgericht. Obwohl er als Flüchtiger für
einen Straferlaß nicht in Betracht kam, hoffte man dennoch, er werde höheren Orts
begnadigt. Auf seine Bittschrift hin wurde er aus der Haft entlassen, „indem der
Vollzug des Urtheils aufgeschoben, dessen nachgesuchte Aufhebung jedoch an das
Wohlverhalten des Verurtheilten geknüpft wurde".

Stay war einer jener Unzufriedenen aus dem Lehrerstande, über die sich Innenminister
Johann Baptist Bekk in seiner Rechtfertigungsschrift gewaltig entrüstete:

„In Beziehung auf den Lehrerstand sind in den Revolutionstagen traurige Erscheinungen
zu Tage getreten."

Damit hatte Bekk eine badische Variante zu dem Verdammungsurteil über die
Lehrerschaft geliefert, das König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen vor der Versammlung
der preußischen Seminar-Direktoren im Januar 1849 ausgesprochen hatte:

„All das Elend, das im verflossenen Jahr über Preußen hereingebrochen ist, ist
Ihre, einzig Ihre Schuld, die Schuld der Afterbildung, der irreligiösen Massenweisheit
, die Sie als echte Weisheit verbreiten, mit der Sie den Glauben und die
Treue meiner Untertanen ausgerottet und deren Herzen von mir abgewandt
haben. Diese pfauenhaft aufgeputzte Scheinbildung habe ich schon als Kronprinz
aus innerster Seele gehaßt und als Regent alles aufgeboten, sie zu unterdrücken.
Ich werde auf dem betretenen Wege fortgehen, ohne mich irren zu lassen; keine
Macht der Erde soll mich davon abwendig machen. Zunächst müssen die Semina-
rien sämtlich aus den großen Städten nach kleinen Orten verlegt werden, um
den unheilvollen Einflüssen eines vergifteten Zeitgeistes entzogen zu werden. Sodann
muß das ganze Treiben in diesen Anstalten unter die strengste Aufsicht
genommen werden."

Christoph Wolff

Der Baden-Badener Bürgermeister in Revolutionstagen, der Rechtsanwalt
Christoph Wolff, hatte eine tapfere und resolute Frau, Maria Anna, geborene
Eisele. Als ihr Mann nach dem Mißlingen des Aufstands in Acht und Bann getan,
für vogelfrei erklärt wurde, ließ sie keinen Makel auf seinen Namen kommen.

Christoph Wolff war am 1. März 1849 zum Vorsitzenden des Demokratischen
Volksvereins in der Kurstadt gewählt worden. Seine Widersacher sammelten sich
im „Vaterlandsverein", der von Bürgermeister Joseph Jörger geleitet wurde. Am
19. Mai rückte Wolff zum Zivilkommissar von Baden-Baden auf und bei der
Bürgermeisterwahl am 11.Juni konnte er 385 Stimmen auf sich vereinen. Dem
Gegenkandidaten Joseph Jörger fielen nur 251 Stimmen zu. Nach Niederwerfung
der Empörer wurde Wolff die Rechtspraxis entzogen und jede gerichtliche Funktion
untersagt.

Nunmehr überboten sich Wolffs politische Gegner in Gehässigkeit und Ehrabschneidung
. Da beschwerte sich eine Mitbürgerin, Christoph Wolff habe gewinnsüchtig
ihre Droschke beschlagnahmt und nicht mehr herausgegeben. Maria Wolff
ließ sich nicht einschüchtern. Sie stellte fest, diese Anschuldigungen seien unwahr.

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