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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
43. Jahresband.1963
Seite: 253
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Wohl habe ihr Mann als Zivilkommissar den Auftrag gehabt, die besagte Kutsche
auf Anordnung der provisorischen Regierung nach Rastatt zur Verfügung zu
stellen. Der Knecht sei indessen eigenmächtig „bis nach Freiburg und in die Schweiz
weitergefahren". Eine andere Baden-Badenerin beschuldigte Christoph Wolff, er
habe für eine einmalige Rechtsauskunft die horrende Summe von dreißig Gulden
gefordert. Gegen diese Verleumdung ging Maria Wolff mit allem Nachdruck vor:

„Ich bemerke, daß es eine Unwahrheit ist, daß mein Mann jemals, an wen
immer, dreißig Gulden für einen bloßen Rat beansprucht hat. Der Ruf der Redlichkeit
, den derselbe als Anwalt genoß, schützte ihn gegen diese Verleumdung."

Im Sommer 1860 wurde Wolff in seiner Vaterstadt amnestiert. Bald darauf
strich man auch sein Berufsverbot. Er starb hochbetagt 1901 und liegt auf dem
Baden-Badener Friedhof begraben. Auf dem Grabstein liest man die Verse:

„Kühn durch die Welt, gingst du ein Held!
Mit tapfrer Wehr für Freiheit und Ehr!"

Georg Muhl

Dunkel liegt über dem Lebensausgang des Baden-Badener Hofrats Dr. Georg
Muhl. Er war Herausgeber der „Allgemeinen Badzeitung". Früh stellte er diese
in den Dienst der revolutionären Bewegung. Am 2. April 1849 taufte er die
Badzeitung in „Mittelrheinische Zeitung" um und machte sie zum Verkündigungsblatt
der Demokratischen Volksvereine. Im Geleitwort manifestierte er als Aufgabe
seiner Zeitung: „Ihre Richtung ist wie bisher, so fortan die des wahren Fortschritts
in entschiedener Weise. Sie vertritt die Sache des Volkes in politischer, materieller
und geistiger Hinsicht."

Das Vertrauen der Linken brachte Muhl in den Verwaltungsausschuß der umstrittenen
Bürgerwehr.

Am 29. September 1849 bat Maria Muhl, geborene Maier, von Baden-Baden,
Ehefrau des gewesenen Hofrats Dr. Georg Muhl, um Vermögensabsonderung. Ihr
Mann war abwesend und kam nicht zur Verhandlung. Daher bestimmte das Amtsgericht
den Hotelier Adolf Zachmann vom „Holländischen Hof" zum Vermögenspfleger
.

Drei Monate später wurde Redakteur Dr. Muhl zur rechtlichen Auseinandersetzung
vorgeladen. Er habe durch das von ihm redigierte Journal „Allgemeine
Badzeitung" die Sache der Empörung „eifrig gefördert". Daher sei er für der) angerichteten
Schaden, der vorläufig auf 42 735 Gulden geschätzt wurde, in jedem
Falle zahlungspflichtig. Darüber hinaus habe er mit den übrigen Verurteilten für
den Gesamtschaden von drei Millionen Gulden aufzukommen.

Dem Antrag seiner Ehefrau wurde durch Gerichtsbeschluß stattgegeben. Sie
wurde „in den Besitz und die Verwaltung des Vermögens ihres Ehemannes eingesetzt
und berechtigt, noch ausstehende Forderungen ihres Mannes von dessen
Schuldnern einzuziehen." Weitere Aufzeichnungen über Georg Muhl fehlen vorläufig
.

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