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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
44. Jahresband.1964
Seite: 41
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1964/0053
Zollhaus- und Postwesen in Ettenheim

von Johann Baptist Ferdinand

Das Ende der Ettenheimer Zollhausromantik

Wenn man heute in Ettenheim vom „Zollhaus" oder „Zollhäusle" spricht, so
weiß jedes Kind, daß das an der früheren „Landstraße", heute Bundesstraße 3,
südlich der Brücke über den Ettenbach an der westlichen Straßenseite stehende
Gebäude gemeint ist. Im Jahre 1830 aber gab es im Ettenheimer Bann im ganzen
vier Zollhäuschen, je eines am Oberen Tor, am Unteren Tor und am Thomas-
Tor, sodann noch das an der Landstraße.

Noch am 16. Februar 1830 wurden die drei Zollhäuslein innerhalb der Stadt im
Versteigerungswege verpachtet, und zwar einschließlich des Pflastergeldes,
das an allen drei Stellen von allen ein- und ausfahrenden Fahrzeugen zu erheben
war, auch von getriebenen Tieren. Das Pflastergeld, das der Stadtkasse etwas aufhelfen
sollte, betrug von einem halben bis zu 4 Kreuzern.

Aber schon 3 Jahre später erfahren wir aus der Gemeinderatssitzung vom
21. Dezember 1832, daß das Pflastergeld sich überlebt hat, daß die beiden Zollhäuschen
am Oberen Tor und am Thomastor verpachtet
oder verkauft werden sollen und daß das am Unteren Tor als
Wachstube beibehalten werden solle. Dem Zollhäusle an der Landstraße
drohte damals schon der Untergang: dieses Anwesen, „dessen Unterhaltung
der Gemeinde nur lästig ist und das schwerlich je wieder zu einem nützlichen
Zwecke verwendet werden kann", sollte öffentlich zum Abbruch versteigert
werden. Das Pflastergeld sollte „zur möglichen Beförderung des Verkehrs
mit anderen Orten und zur Emporbringung des hiesigen Wochenmarktes" aufgehoben
werden.

Bei dieser Gelegenheit erfahren wir auch die erstaunliche Tatsache, daß sowohl
am Oberen als auch am Thomas-Tor je ein Turm stand. Diese Türme sollten auf
Abbruch versteigert werden. Ob diese Türme den Brand und die Zerstörung von
1637 überstanden oder etwa später gebaut wurden, muß ich dahingestellt
sein lassen.

In der Folgezeit wurden dann, soweit erforderlich mit Genehmigung des Direktoriums
des Oberrheinkreises in Freiburg, die Türme niedergelegt und die beiden
Zollhäuser am Oberen Tor und am Thomas-Tor verkauft. Bei der Versteigerung
des Turmes am Oberen Tor zum Abbruch ist als Bedingung u. a. enthalten,
daß der Stadt vorbehalten blieben: 2 Türen, die 2 eisernen Gitter, die hölzernen
Doppelwände im Gefängnis, der Ofen und das Lotteisen. Hier muß also der



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