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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
44. Jahresband.1964
Seite: 71
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1964/0083
martyris, regnante Cuonrado XII anno, ab incarnatione Domini MXXXV, in-
dictione III. Hae sunt reliquiae, quae in isto altari continentur: de ligno sanctae
crucis, de sepulchro Domini, de presepe Domini, de sudario Lazari, de vestimento
sancti Johannis Baptistae atque evangelistae, de sanguine sancti Petri et Pauli,
sancti Jacobi apostoli, Stephani prothomartyris, Pankratii, Sebastiani, Fabiani,
Agapiti, Mauricii, Martini, Uodalrici, Adelfi, Galli, Magni, Otmari, sanctarum
virginum Agathae, Agnae, Margaretae.

(Urkundenbuch St. Gallen III, 692)
Am 25. Juli 1035 weihte der Straßburger Bischof Wilhelm auf Bitten des Erz-
bischofs Berhtold und anderer Gläubigen die Kirche und bestätigte sie durch Vermittlung
seines Vogts Hermann in all ihren Rechten und Besitzungen.
Ebenso bestätigte der Bischof die gesamten Zehnten der Kirche und fügte seinerseits
Kuhbach und Dießen (= Gießen) hinzu, mit Ausnahme des Zehnten von
Dinglingen, den sein Vorgänger Erchenbald abgetrennt hatte. Bischof Wilhelm
bestätigte jedoch, daß dies bereits von seinem Vorgänger Werner festgestellt wurde,
und versicherte, daß er jenen abgetrennten Teil auf der nächsten allgemeinen
Versammlung zurückgeben werde25).

Die Regierungszeiten der drei Straßburger Bischöfe: Erchenbald (Erkenbold)
965—991; Werner 1002—1027; Wilhelm 1029—1047.

Der 25. Juli 1035 war der Höhepunkt in der Geschichte Burgheims
. War nur die Kirchenweihe der Anlaß zu dieser ungewohnt festlichen
Versammlung? Die Geistlichkeit und der ganze Adel der Ortenau kamen offenbar
hier zusammen. Wer waren diese 14 „optimates laici"? Da nach der Meinung des
Mitverfassers in den „Beiträgen . . ." Herrmann nicht der Herr von Burgheim
und seiner Kirche sein konnte, schrieb ich damals: „ . . . heftet sich unsere Aufmerksamkeit
an den Namen des ersten Adligen Kozzo. Da aber dessen Herkunftsort
fehlt, bleibt es hier bei einem Fragezeichen. Dennoch soll einer Vermutung
Raum gegeben werden. Da Burgheim später als Zähringer Herrschaftsgebiet ausdrücklich
erwähnt wird und der fürstliche Sarkophag mit seiner Bemalung einem
mächtigen Herrn ohne Zweifel zur letzten Ruhestätte diente, darf man da nicht
an einen Mann des Geschlechts denken, das . . . die Bürde des Gaugrafenamtes
trug?"

Die beiden Namen B e r t h o 1 d und Hermann ließen mir keine Ruhe,
so daß ich kurz entschlossen den bekannten Genealogen Decker-Hauff aufsuchte
und ihm erklärte, da ich beide für Angehörige des Zähringer Geschlechts halte,
möge er mir dafür gleichsam die Beweise liefern. Er stellte fest, daß damals nur
e i n Erzbischof namens Berthold in Frage kam, jener in Besancon. Und erfreut
fügte er hinzu: „Jetzt weiß ich auch, wohin der Mönch Berthold von Sulzburg

25) In den „Beiträgen . . haben außer mir der verstorbene Studienrat Rolf Derndinger — für die
allgemeinen historischen Ausführungen — und Pfarrer Dr. Heinrich Roth für die Bearbeitung der Burg-
heimer Urkunde von 1035 die einzelnen Abschnitte verfaßt. Wingenroth brachte in den „Kunstdenkmälern
des Kreises Ottenburg" über diese Urkunde den Satz, der Bischof erklärte „öffentlich, daß sein Vorgänger
Erkenbold von Tundelingen ohne den Beschluß eines Konzils und gegen Recht der Kirche einen Theil ihres
Zehntens entzogen und weggegeben habe". Aus diesem Satz entnahm nun Pfarrer Roth die Angabe, Dinglingen
sei die Heimat Erkcnbolds gewesen. Ferner bezeichnete er Hermann als Schreiber des Bischofs,
obgleich er nach allgemeiner Annahme Vogt des Bischofs war.

6 Die Ortenau

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