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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
44. Jahresband.1964
Seite: 118
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1964/0130
1856 Seelsorger der Gemeinde. Ob er sich für den Neubau eines Gotteshauses
eingesetzt hat oder nicht, verschweigen die spärlichen Archivalien.

Was schon Sälinger immer betrieben hatte, ging allmählich den langsamen Weg
der Bürokratie. So hatte kurz nach Sälingers Tod das Ordinariat in Ebersweier
beim Dekan des Kapitels Offenburg angefragt, ob wirklich ein Neubau nötig sei,
wie die Gemeinde am 4. März geschrieben habe, auf wem die Baulast ruhe,
ob Gemeinde und Bürger hinreichend vermögend seien, um einen Neubau finanzieren
zu können. Der Dekan konnte antworten, daß die Gemeinde größtenteils
vermögend sei und wohlhabend und daß bei der Baulastenablösung 1845 die Notwendigkeit
eines Neubaus auf 1854 festgesetzt worden sei. Das alte Kirchlein sei
zu klein und zudem baufällig, die Inneneinrichtung geradezu unwürdig und vernachlässigt
. Für Chor, Sakristei und Turm seien der Baulastenfonds zuständig,
dessen Kapitalien sich auf 3333 Gulden 31 Kreuzer belaufen. Für das Langhaus
sei die Gemeinde baupflichtig und unterhaltspflichtig. Das Einkommen der Pfarrei
konnte er mit 1817 Gulden angeben.

Merks Nachfolger ist Pfarrverweser Göbel, ein Seelsorger, der in seinem Leben
zahlreiche Pfarreien verwaltete, doch nie Pfarrer wurde7). Er war unternehmungslustig
, doch jäh und eigensinnig, und bekam alsbald Händel mit der Gemeinde.
Bischof Hermann von Vicari schrieb an die Gemeinde, man solle nicht so bettel-
haft sein und endlich an den Neubau gehen. Der Bühler Stiftungsrat habe den
Neubau auf 25 000 bis 30 000 Gulden veranschlagt, um viel Zuschuß zu erhalten
und um womöglich den Bau hinauszögern zu können. Man solle einfach bauen,
ohne jeglichen Luxus, so meinte der Bischof. Dann käme der Bau nicht viel über
15 000 Gulden (womit er recht hatte). Dieses Schreiben ermunterte den Pfarrverweser
Göbel, und er ging forsch ans Werk. Doch am 14. Juni 1858 muß er
schon klagen: „Kein einziger, der mithelfen will. Die Reichsten am allerwenigsten.
Ein Bauer tut nur, was er muß; die Bühler machen keine Ausnahme."

Der Bürgermeister B. nehme eine zweideutige Haltung ein, auch das Oberbezirksamt
in Offenburg würde Schwierigkeiten bereiten, da es wahrscheinlich vom
Bürgermeister bearbeitet sei. Dieses Amt würde jetzt wieder eine Erweiterung der
Kirche vorschlagen, „für eine Erweiterung wäre aber jeder Kreuzer verschwendet".
Göbel meinte schließlich, das Ordinariat solle mit einer Schließung des alten
Kirchleins drohen. Göbel wird zunächst von seiner Behörde gelobt, weil er seine
Sache gut vorgetragen habe.

Bald kommt es zu offenen Streitigkeiten zwischen dem Seelsorger und dem
Bürgermeister, die schließlich in einer Klage Göbels gegen den Bürgermeister
enden. Es ist verständlich, daß jetzt der Bürgermeister zum Gegner des Unternehmens
des Pfarrers wird.

Das Ordinariat erfährt, daß auch Göbel an den Zerwürfnissen schuld sei, und
droht ihm mit einer Versetzung, wenn es nicht zu einer Versöhnung komme.

7) Vgl. FDA 17, 78 Nr. 10. Er war am 22. Dezember 1824 in Mingolsheim geboren und am 19. August
1847 geweiht. Vikar in Mannheim und Heidelberg, Pfrv. in Wöschbach, Nollingen, Balg, Zunsweier,
Bühl ü. O., Stollhofen, Bleibach, Altdorf, Huttenheim; gest. am 24. April 1268 in Philippsburg.

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