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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
44. Jahresband.1964
Seite: 149
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Sollten die Schulden die eigentümliche Verlassenschaft übersteigen, würde sie nicht
bezahlen und auch fernerhin die lehenbare Herrschaft als ein Reichsstand keineswegs
mit Beschwerden beladen. Nach einer notariellen Aufstellung aller herrschaftlichen
Schulden des Amtes Willstätt bezifferten sich die bei der Stadt Straßburg,
den Stiftern und Klöstern sowie Privaten aufgenommenen Kapitalien auf
137 657 fl. 5 ß, die alten Zinsen 1624—1635 und 1650—1666 unter Abrechnung
der bischöflichen Interimsverwaltung auf 148 192 fl. 1 ß 6 4! Vom Amt Lichtenau
fehlt diese Aufstellung. Durch Entscheid der Räte Kaiser Ferdinands III. vom
16. Februar 1652 sollten zwar zur Befriedigung der Gläubiger und Erhaltung der
Grafschaft schon lange Verhandlungen mit Straßburg eingeleitet werden. Aber
Graf Friedrich Casimir begann immer wieder Besprechungen und kam nicht zum
Bezahlen13); er bedauerte wohl, seine Gläubiger nicht befriedigen zu können,
indem er auf das beneficium inventarii hinwies, und machte unbekümmert neue
Schulden (A A 1772). Treffend bemerkte Kanzleisekretarius Rollwagen: „Es gehet
mit unserm Schuldenzahlen wie mit dem Sterben, darzue uns keine Zeit gerecht
ist." Durch ihren Vormundschaft!. Rat Dr. Joh. Ernst Varnbühler kam Anna
Magdalena unterm 26. April 1669 endgültig zum Vergleich mit Straßburg
wegen der Kapitalien, welche Stadt und Stifter an die Grafschaft Hanau-
Lichtenberg auf die Ämter Lichtenau und Willstätt geliehen hatten.

Der Akkord bestimmte:

1. Alle Kapitalien werden ohne Unterschied für Kurrentgulden zu 15 Batzen, auch mit
Begebung aller ausständigen Zinsen, das Hundert Gulden mit 57 fl. ohne Zins gerechnet.

2. Die Rückzahlung erfolgt jährlich in zwei Zielen, auf Johannis Baptistä 2000 fl. und
zur Weihnachtsmesse 2500 fl.

3. Würde Hanau infolge Kriegsnot nicht mehr weiter zahlen, sollte der bisher erlegte
Betrag für versessene Zinsen gerechnet und nicht am Kapital abgezogen werden.

4. u. 5. Sobald die Stadt Straßburg und ihre Stifter befriedigt sind, sollen die Kapitalbriefe
Hanau zugestellt werden.

6. Wenn die restlichen 6000 fl. der auf Burg und Stadt Lichtenau 1399 geliehenen
HOOOfl. derentwegen Straßburg das Geleite durch das Lichtenauer Amt anspricht, erledigt
sind, wird es gütlich von seinem Geleitsrecht und der Öffnung Lichtenaus abstehen,
hoffe aber, Hanau möge seine Leute inskünftig nicht hart halten.

7. Ganze Schuldsumme 41425 fl. Davon 57 v. H. laut Vergleich: 23 612 A. 2ß 64.
Daran war die Stadt mit 30 400 fl. Kapital beteiligt, hatte also 57 v. H. = 17328 fl. 1 ß 3 4
zu fordern.

Die verabredeten Bedingungen konnten eingehalten werden. Auf 16. Januar
1673 stellte die Stadt Straßburg eine Generalquittung aus, sprach Hanau ledig
und verzichtete auf ihr herkömmliches Geleite (Gen. Konv. 32). Nebenher ging
die Befriedigung privater Gläubiger. Für die Pfandsumme von 2640 fl. samt Zinsen
für das Scherzheimer Herrengut verglichen sich die Städelschen Erben mit der
Vormundschaftl. Regierung auf 900 fl., zahlbar in drei Zielen zu je 300 fl. auf
Johannis Baptistä 1673/74/75. Dem Vermittler, einem Straßburger Advokaten,

13) Die Schuld von 38 300 fl. in 24 unterschiedlichen Kapitalien von 1482—1609 samt ausständigen Zinsen
bei dem Stift zum Jungen St. Peter in Straßburg wurde durch Akkord mit 24 980 fl. abgelöst und bezahlt,
dazu Graf Joh. Reinhard wegen der Ämter Lichtenau und Willstätt 8609 fl. 3 ß beigetragen 1665 (E 2913).

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