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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
45. Jahresband.1965
Seite: 153
(PDF, 62 MB)
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1965/0156
und dem Reichstal Harmersbach, zuerkannt und dadurch für die Abtei bedeutungslos
").

Auf einen letzten Punkt soll noch gebührend hingewiesen werden. Im Mittelalter
waren alle Herrschaftsrechte an Grundbesitz gebunden.
Die Grafschaft des ausgehenden 13. Jahrhunderts wuchs in die territoriale
Landeshoheit. Dafür war nicht nur bloßer grundherrschaftlicher Besitz erforderlich
, sondern es mußte auch Land sein, über das kein Fremder
Hoheitsrechte besaß. Hatte nun die Abtei Gengenbach solches Land?
Freilich! Im Verlauf unserer Untersuchungen konnte immer wieder darauf hingewiesen
werden. Für dauernd blieben der Abtei der Moosenwaldbezirk und das
Gebiet Mühlstein-Schottenhöfen als spezielles Territorium, vor allem aber in
Gengenbach selbst der von Mauern eingefaßte Bereich der abteilichen Zentrale mit
allem dazugehörigen, selbstbewirtschafteten Boden, mit allen Forstwaldungen,
Gewässern, mit den gefreiten abteilichen Curien und schließlich die früher besprochenen
sogenannten Ryßgüter. Diese Landstücke bildeten das engere, freilich
in Zerstreuung liegende abteiliche Territorium im eigentlichen staatsrechtlichen
Sinne, und damit war bis zuletzt die Grafschaft verbunden. Auch diese
Betrachtung führt uns wieder darauf, daß der richtige Name der Grafschaft
nur der Name „G rafschaft Gengenbach" sein kann.

Das gengenbachische Grafenamt war kein Lehen des Bistums Bamberg
. Es war vom König direkt übertragen worden. Der Abt ist
dadurch in den Reichsfürstenrang eingestiegen. Dies war die Hauptursache
, daß die Reichsabtei Gengenbach mit ihrer weiten Grundherrschaft nicht
unter eine fremde Landeshoheit geriet, einem Schicksal, dem
z. B. die beiden benachbarten Reichsabteien Schwarzach und Schuttern nicht entgingen
.

Ortsregister

zu: Die wirtschaftlichen Grundlagen der Abteiherrschaft Gengenbach. Die Jahreszahl bedeutet den Jahresband
der „Ortenau", die dann folgenden Zahlen sind die Seitenzahlen in diesen Bänden.

Aasen 1962, 109

Abtsberg 1958, 66; 1959, 195 f.;

1961, 81, 92
Achern 1961, 140; 1965, 139, 140
Achkarren 1961, 96; 1962, 92 f.
Albersbach 1962, 137
Allmannsweier 1961, 87; 1962, 89,

91, 124, 133, 134
Alpirsbach 1962, 123
Altenheim 1958, 52; 1961, 81, 93,

123; 1962, 84 f., 88, 91, 134
Altenheim im Elsaß 1962, 95,

97 f., 104
Ambringen (Ober-, Unter-) 1964,

175

Andlau 1962, 104

Appenweier 1961, 87, 140; 1962,

130, 132, 137
Aspich 1962, 137
Aubach 1962, 137

Bächlehof 1962, 137

Bamberg 1958, 53 ff., 62; 1959,
204; 1961, 136; 1962,94, 96, 97,
100, 112, 145; 1963, 141; 1964,
167, 177; 1965, 133

Basel 1962, 93

Batzendorf im Elsaß 1958, 52;
1962, 94 ff., 124

Beffendorf 1958, 52; 1962, 108 f.,
110, 115, 116, 119 ff. bis 122

Behlenheim im Elsaß 1958, 52;
1962, 94 f., 96, 97, 98, 104, 105,
134

Beiern 1959, 194 ff., 199 f.; 1961,
79, 81, 93; 1962, 131, 1963, 139
Bergach 1959, 199
Bergen 1962, 133

Berghaupten 1958, 66; 1959,215 ff.;

1961, 79, 81, 87, 95, 138, 140;

1962, 132; 1965, 139, 144
Bcrmersbach 1958, 66; 1959, 200 f.;

1961, 79, 81, 92; 1962, 132;
1965, 144

77) Siehe Ehrensberger, Beiträge z. Gesch. Gengenbachs, FD XX, 269, 273.

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