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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
46. Jahresband.1966
Seite: 96
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zu bitten, sie möge „den Befehl geben, daß mit den Bauarbeiten endlich begonnen
werde".

Aber es geschah nichts. Unterdessen war auch der Plan, Offenburg zum Bischofssitz
zu machen, aufgegeben worden. Nun konnte das ehemalige Minoriten-Gym-
nasium, das eine staatliche Schule geworden und im Nebengebäude Goldgasse 1
untergebracht war, in den Klosterbau einziehen. Dieser mußte aber außer dem
Gymnasium die Amtskellerei aufnehmen, in der die Vorräte der staatlichen Güter
in Offenburgs Umgebung, hauptsächlich Getreide und Wein, gelagert wurden.
Um den Unterricht nicht zu stören, belegte man nur die Speicher- und Kellerräume
. Und man wollte auch Rücksicht nehmen auf die Mönche, die im Kloster
noch das Wohnrecht hatten. Es waren 11 Patres und 4 Laienbrüder. Das Finanzministerium
empfahl, die Priester, die noch in der Seelsorge verwendet werden
könnten, auf freiwerdende Pfarreien zu setzen. Die alten und gebrechlichen sollten
im Kloster „absterben dürfen". Über dieses Entgegenkommen des Staates
freuten sich die Mönche und versicherten, sie würden „rastlos bestrebt sein, sich
dieser höchsten Gnade durch standhafte Treue, Liebe und Verehrung gegen den
Landesfürsten und durch unermüdlichen Fleiß und Eifer in ihrem pflichtmäßigen
Berufe würdig zu machen". Als ihnen aber zu Ohren kam, daß die Regierung das
Klostervermögen aufnehmen und schätzen lasse und sie mit einer kleinen Pension
abfinden wolle, waren sie bestürzt und baten das Kreisdirektorium, „sie in seinen
gnädigen Schutz zu nehmen". Sie wollten wie bisher den Lebensunterhalt der
Klostergemeinschaft durch Aushilfe in der Seelsorge verdienen und im Besitz des
Klostervermögens bleiben. Dieses bestand aus Liegenschaften, Mobiliar und Kapital
im Wert von 143 621 Gulden und ging nun endgültig in den Besitz des
Staates über. Die Patres erhielten eine jährliche Pension von 300—400, die Brüder
200 Gulden.

Von einer Verlegung des Lehr- und Erziehungsinstituts war 6 Jahre lang keine
Rede mehr.

Die weiteren Verhandlungen und der Vertrag vom 29. Februar 1820

Die Erweiterung des Ottersweierer Klosterbaus war unterblieben. Ende September
1815 setzten die Bemühungen der Stadt Offenburg wieder ein. Die Bürgerschaft
, unterstützt vom Kreisdirektorium, trat an die großherzogliche Regierung
mit der Bitte heran, daß das Ottersweierer Institut, das dem Gerücht nach
in Rastatt Aufnahme finden sollte, nach Offenburg verlegt werde. Sie erklärte,
daß in Rastatt schon ein weibliches Lehrinstitut bestehe; außerdem sei diese
Stadt Sitz eines Hofgerichts. Offenburg aber habe durch den Verlust der reichsunmittelbaren
Stellung und durch die Zuweisung einiger Dörfer der Landvogtei
an andere Ämter eine starke Einbuße erlitten. Ferner drohe der Stadt die Aufhebung
des Kreisdirektoriums. Am 29. Juli 1816 richtete die Stadt ein Gesuch
an den Landesfürsten. Die Regierung ließ sich Zeit. Erst am 29. April 1819 stellte
das Innenministerium der Stadtverwaltung folgende Bedingungen für eine Uber-
Siedlung des Instituts nach Offenburg: Übernahme der Umzugskosten, Einrich-

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