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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
46. Jahresband.1966
Seite: 102
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konvent das Regulativ vom Jahre 1811 befolgte, und führte Aufsicht über die
Tätigkeit der Lehrfrauen. Die Gesuche um Gewährung der Freiplätze, die aus
dem ganzen Land kamen, mußten an die Regierung gerichtet werden. Diese forderte
auch, daß der Ordensnachwuchs nur aus Baden geholt wurde. 1832 mußte
eine Postulantin, die aus Straßburg stammte, den Konvent wieder verlassen.
Diese Einschränkung führte zu einem fühlbaren Mangel an Novizen. 1840 zählte

Klosterportal mit dem markgräflich
-badischen Wappen.

der Konvent nur 14 Professen und hatte weder Novizen noch Postulantinnen.
Dies war um so mißlicher, als an die Lehrfrauen immer größere Anforderungen
gestellt wurden.

Die Lehrtätigkeit der Institutsfrauen an der städtischen Volksschule und
die Gründung der Fortbildungsschule

Laut Stiftungsbrief hatten die Lehrfrauen zwei Aufgaben zu dienen. Außer
der Erziehung der Internatsschülerinnen und der Heranbildung der Kandidatinnen
oblag ihnen nach dem Vertrag vom Jahre 1820 der unentgeltliche Unterricht
an der städtischen Mädchenvolksschule. Hauptsächlich wegen dieses Unterrichts

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