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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
46. Jahresband.1966
Seite: 104
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neun Lehrfrauen in vier Klassen der Volksschule und in der einklassigen Fortbildungsschule
unterrichtet. 1853 waren es 350 Mädchen in fünf Klassen, und
1873 haben vierzehn Lehrfrauen 371 Schülerinnen in acht Klassen unterwiesen.
Daß die Lehrtätigkeit der Institutsfrauen erfolgreich war und weit über Offenburg
hinaus anerkannt wurde, zeigt die Tatsache, daß der katholische Schulvorstand
in Karlsruhe am 20. Oktober 1856 das Ministerium ersuchte, den Unterricht
an der Karlsruher katholischen Mädchenschule den Offenburger Institutsfrauen
zu übertragen, was auch genehmigt wurde. Und wenn es zwischen der
Stadt und dem Kloster hin und wieder Meinungsverschiedenheiten gab, so wurde
die Arbeit der Lehrfrauen von dem Gemeinderat doch sehr geschätzt; denn in den
kritischen Tagen der Revolution 1848/49 ließ er das Klostergebäude durch die
Bürgerwehr schützen.

Der Prozeß zwischen dem Kloster Unserer Lieben Frau und der Stadt
Offenburg

Die Jahre des Kulturkampfs leiteten in der Geschichte des Klosters Unserer
Lieben Frau eine neue Epoche ein. Das Badische Schulgesetz vom 8. März 1868
sah die Einführung der christlichen Simultanschule vor. Der Offenburger Gemeinderat
führte eine schriftliche Umfrage bei der Bürgerschaft durch. 164 Bürger
sprachen sich für und 210 gegen die gemischte Schule aus. Die Abstimmung im
August 1874 ergab 362 Stimmen für und nur eine Stimme gegen das Gesetz.
Auf Grund dieses Ergebnisses beschloß der Gemeinderat die Zusammenlegung der
konfessionellen Schulen. Seit 1853 hatte eine evangelische Volksschule bestanden.
Die meisten Stadträte waren der Auffassung, daß durch das neue Schulgesetz das
Rechtsverhältnis zwischen Stadt und Kloster nicht berührt werde. Die 29 Lehrfrauen
sahen sich jedoch vor eine schwere Entscheidung gestellt. Sie fühlten sich
an den Stiftungsbrief gebunden und erklärten: „Wir sind nur verpflichtet und
berechtigt, an einer katholischen Schule zu unterrichten." Sie waren der verständlichen
Meinung, daß altkatholische, evangelische und israelitische Eltern ihre
Kinder nur widerwillig von katholischen Ordensfrauen unterweisen lassen würden
. Ihre Erklärung brachte sie in einen schweren Konflikt mit der Stadt und
dem Staat.

Aber das großherzogliche Kreis- und Hofgericht in Offenburg hatte für die
Haltung der Lehrfrauen Verständnis; es äußerte sich folgendermaßen: „An einer
Simultanschule haben die Lehrfrauen nicht die Möglichkeit, im Geiste ihrer
Stiftung zu wirken." Und der Verwaltungshof in Karlsruhe erklärte: „Während
die Verpflichtungen der Stadt dem Institut gegenüber gleichgeblieben sind,
haben sich die vom Institut zu leistenden Verbindlichkeiten ohne irgendeine
entsprechende Vergütung um das Dreifache vermehrt. Die Stadt hat sich den
Unterricht in der französischen Sprache ausbedungen. Sie muß ihrerseits etwas
mehr tun, zumal ja die Frauen für sich keinen Nutzen und keine Vergünstigung
in Anspruch nehmen, der Vortheil nur der Stadt zu gut kommt." Seit 1823

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