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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
46. Jahresband.1966
Seite: 105
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Klosterbau, Ansicht von Osten.

waren 4640 Mädchen der Volksschule von den Klosterfrauen unterrichtet worden,
unter ihnen auch evangelische und israelitische.

Auf eine förmliche Anfrage, die der Gemeinderat am 2. Oktober 1874 an das
Institut richtete, erhielt er folgende Antwort, die von der Superiorin und 28
Lehrfrauen unterschrieben war: „Unser Gewissen erlaubt uns nicht, dem Willen
der hohen Stifterin dieses Instituts, der hochseligen Frau Markgräfin Maria
Viktoria, entgegenzuhandeln, welche uns zur Beförderung der katholischen Erziehung
berufen hat." Nun verlangte der Gemeinderat die Herausgabe der
Schlüssel. Die Superiorin weigerte sich und versicherte, die Lehrfrauen seien bereit
, an einer katholischen Mädchenschule nach Maßgabe der Übereinkunft vom
29. Februar 1820 den Unterricht wie bisher unentgeltlich zu erteilen. Darauf
ließ der Gemeinderat das Schulhaus durch einen Schlosser öffnen. Das Institut
erhob bei der Staatsanwaltschaft gegen die Stadt Klage wegen Hausfriedensbruchs
. Die Stadt strengte gegen das Institut wegen Vertragsbruchs einen Prozeß
an. Sowohl das großherzogliche Hof- und Kreisgericht Offenburg als auch der
Appellationssenat dieses Gerichts verurteilten das Kloster zu zwei Drittel der
Kosten. Letzteres aber hatte in dem Freiburger Anwalt Dr. von Wänker einen
energischen Verteidiger. Dieser wandte sich an das großherzoglich-badische Oberhofgericht
in Mannheim. Dieses fällte in letzter Instanz am 16. März 1876

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