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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
46. Jahresband.1966
Seite: 107
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1966/0109
Laubis, der sich durch seine 30jährige Tätigkeit und längeren Aufenthalt in
Offenburg von der Arbeit der Klosterfrauen eine genaue Kenntnis verschafft
hatte. In seinem Gutachten vom 30. Oktober 1878 schrieb er: „Die Mädchenschule
stand nach dem Wissen der Schülerinnen, nach ihrer Geschicklichkeit in weiblichen
Arbeiten, in christlich-sittlicher Erziehung ohne alle religiöse und kirchliche Einseitigkeit
in der Schulwelt als eine Zierde da . .. Auch die evangelischen Schülerinnen
, welche die Volksschule besuchten, wurden vom Lehrpersonal mit mütterlicher
Liebe und Wärme behandelt." Ebenso anerkennend äußerte er sich über
den Unterricht im Institut, besonders über den französischen und englischen
Sprachunterricht und über die Heranbildung der Kandidatinnen.

Auf dieses Gutachten gestützt, wußte die Institutsvorsteherin sich und die
Lehrfrauen zu verteidigen. Sie versicherte, daß sie immer bestrebt gewesen seien,
den landesherrlichen Verordnungen und Wünschen nachzukommen. 50 Jahre
lang hätten sie den Unterricht an der weiblichen Volksschule versehen, obgleich
sich bei der Zunahme der Bevölkerung die Ansprüche der Stadt fortwährend
gesteigert und unverhältnismäßige Anstrengungen viele Lehrfrauen einem frühen
Grabe zugeführt hätten. Im Gegensatz zum Ministerium vertrat sie die Auffassung
, daß nicht der Unterricht an der Volksschule, sondern die Gründung des
Lehrinstituts Hauptzweck der Stiftung gewesen sei. Ihre Bitte, vier weitere Lehrfrauen
zu bewilligen, wurde nicht erhört. Auch ihre Bereitschaft, neben dem Institut
eine besondere Privatlehr- und Erziehungsanstalt für volksschulpflichtige
Mädchen im Alter von 6—10 Jahren mit dem Lehrplan der Offenburger Volksschule
zu eröffnen, blieb ohne Antwort.

1886 war der Streit noch nicht beigelegt. Aber sowohl die Stadt als auch
das Kloster sehnten sich nach einem gütlichen Vergleich. Am 12. Januar 1887
wandten sich die Stadträte Weber und Gottwald an den Gemeinderat mit der
Erklärung: Sie „seien der Überzeugung, daß die Erhaltung des weit über die
Grenzen Badens hinaus rühmlichst bekannten weiblichen Lehr- und Erziehungsinstituts
in seinem derzeitigen blühenden Stand im größten Interesse der Stadt
Offenburg selbst liege", und sie wünschten deshalb einen baldigen Ausgleich
der beiderseitigen Ansprüche und die Bildung einer Kommission. Die Klosterfrauen
nahmen ein großes Opfer auf sich. Nach dem damals gültigen Elementarunterrichtsgesetz
mußte die Schulgemeinde zur Bestreitung der Gehälter der
Volksschullehrer der Staatskasse einen Beitrag leisten. Die Stadt Offenburg
mußte die Lehrergehälter selbst aufbringen. Dem Vorschlag des Oberschulrats
folgend, erboten sich die Klosterfrauen am 17. August 1887, aus den Erträgnissen
des Institutsvermögens an die Stadt zur Bestreitung des Schulaufwandes
den jährlichen Beitrag von 1200 Mark zu bezahlen. Und am 22. Februar 1888 bat
die Vorsteherin M. Luise Schreiber das Ministerium des Kultus und Unterrichts
um die Genehmigung, zur Entlastung der städtischen Volksschule eine katholische
Privatschule für volksschulpflichtige Mädchen „ohne Unterschied der Konfession"
errichten zu dürfen. Da für ihre 125 Internatsschülerinnen nur acht dienstfähige
Lehrfrauen zur Verfügung standen, ersuchte sie das Ministerium, deren Zahl auf
20 zu erhöhen. Um dies zu erreichen, erklärte sie sich bereit, einen jährlichen

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