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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
46. Jahresband.1966
Seite: 149
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Zustände. Das Gartenhag war weggerissen und verfeuert worden. Der Rittmeister
Brenkh hatte die Fenster und Türen im Pfarrhaus kurz und klein geschlagen
und verheizt. Dem Pfarrherrn blieb nichts anderes übrig als alles auf
seine Kosten wieder erneuern zu lassen, von der Gemeinde war hier keine Hilfe
zu erwarten.

Die Soldaten nahmen der Bevölkerung weg, was ihnen wertvoll erschien und
trieben damit andernorts einen einträglichen Handel. Der Schultheiß Georg
Friedrich Düring klagte: „daß Handtlen vnnd fugkhern mit den Soldaten ist bey
ettlichen gar gemein". Der Bürger Michel Haintz hatte so ein Stück Tuch eingehandelt
, das die Soldaten „den Nagoldter Knappen abgeblindert" hatten.
Dafür mußte Haintz zwei Tage und zwei Nächte in den Turm.

Im Sommer 1643 geriet Schloß und Stadt Schiltach vorübergehend in den
Besitz von weimarisch-französischen Truppen. Die kaiserliche Besatzung hatte
sich zuvor nach Rottweil zurückgezogen. Beim Abzug steckten die französischen
Soldaten am 21. August 1643 das alte Schloß in Brand und sprengten dessen
starke Mauern, von denen Teile bis an die Ringmauer der Stadt herunterrollten.
Die Stadt selbst blieb vom Feuer verschont. Die nachrückenden kaiserlichen Truppen
ließen sofort mit Hilfe der aus der ganzen Umgebung zusammengezogenen
Handwerker das Schloß wieder aufbauen und es in Verteidigungszustand setzen.
Bis zum Kriegsende war es dann Garnison von verschiedenen kaiserlichen Truppenteilen
.

Der herzoglich württembergische Zolleinnehmer Johann Sebastian Speidel
setzte mit seinen Stichelreden der Stadtverwaltung bös zu. In einer Streitsache
wurde er von dem Zimmermann Hans Weßner aufgefordert, die Angelegenheit
doch vor das Rathaus zu bringen. Speidel aber äußerte: „Ehe er daß tue, wollte
er, daß sie der Hagel (,Gott behiehte vns', flocht hier der Protokollführer ein)
mit Einander ufm Rathhauß droben erschliege." Für diese Worte mußte er 2 Heller
als Strafe in den Armen Kasten bezahlen. Vor dem Gericht meinte er: „Alls man
jüngstens (1639) drei Potten (Boten) zur Abholung von Pulffer, Lonthen vnnd
Kugeln nacher Tübingen vnnd einen gehn Pforzheimb habe schickhen müeßen",
hatte die Stadt nachher die Botenlöhne als ein halbes Wochengeld auf die Bürger
umgelegt. Er verweigerte die Zahlung mit dem Vermerk „Ein Schelm wolle er
sein, wenn Er etwas an diesen Costen gebe". Nun mußte er nach Urteil ein
ganzes Wochengeld zahlen.

Über die geleisteten Kontributionen sollte der Schultheiß die Rechnung führen.
Alt-Schultheiß Legeier aber hatte es damit nicht so genau genommen. Es stellte
sich heraus, daß seine Aufzeichnungen recht mangelhaft waren. Der Versuch,
nachträglich genaue Aufstellungen zu machen, mißlang. Seit dem Einfall der
Villinger im Jahre 1634, als Legeier die Gemeinde durch seine Flucht nach Straßburg
im Stich gelassen hatte, war man auf ihn nicht mehr gut zu sprechen. Man
unterstellte ihm manche Veruntreuungen, klagte ihn an und betrieb so seinen
Rücktritt von dem gewiß nicht leichten Amt. Dazu ein Beispiel. Der alte Stadtknecht
Thebus Mayer brachte vor dem Gericht (1640) vor: Im Jahre 1637 hatte

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