Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
46. Jahresband.1966
Seite: 154
(PDF, 59 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1966/0156
Vierteljahr bei den Wirten einzuziehen, keinen „hinstandt mehr zuegestatten,
. .. zue disem End, denn Thurm gegen den Saumseligen zue gebrauchen".

Das schlechte Beispiel, das die Stadt in der Erhaltung ihrer Gebäude gab,
färbte auch auf die Bürgerschaft ab. Der Hans Martin Fuecht „beklagt sich zum
Höchsten, daß er wegen Theuß Romers Niderfälligem Hauß in höchster Leibsund
Lebensgefahr seye". Und das Haus des Küfers Theußlin war so baufällig,
es lohne sich nicht mehr, dasselbe zu reparieren. Die Hauswand am Haus des
Seckinger war eingestürzt; das Dach am Haus der Erbengemeinschaft Arnold war
am Einfallen, ebenso das am Haus des Jakob Weinlein. Hans Jakob Rueff fühlte
sich in seinem Haus nicht mehr sicher. Es gehörte vier Teilhabern und keiner ließ
an dem baufälligen Haus etwas herrichten. Die Bürger Bernhard Schorn und
Jakob Engelmann besaßen auch gemeinsam ein Haus. Beide waren so verschuldet
und nicht in der Lage, ihr Haus in bewohnbarem Zustand zu erhalten. Das Haus
des Kaspar Schillinger und des Bernhard Röckh war ebenfalls am Einfallen.
Noch viele Klagen dieser Art zeigten dem Jahrgericht (1640), „daß man die
Heußer im Stättlin so gar in Abgang khommen vnnd theils gar niderfallen
laße".

Mit Schuld an diesen Zuständen war neben der allgemeinen wirtschaftlichen
und seelischen Not der Kriegszeit das in Schiltach damals allgemein übliche
Stockwerkseigentum mehrerer Bürger an einem Haus. Dadurch lag immer die
Gefahr nahe, daß einer alles verlottern ließ zum Schaden und Nachteil der anderen
Teilhaber und damit des Hauses.

Auf dem Schleifengrün „Im Gäßlin" war eine „Bauchstatt" (Waschhaus) eingerichtet
worden, die „gar übel versehen, vnnd bey windigem Wetter denLeuthen,
so Häußer dasselbst haben, gar gefährlich werden". Das Gericht wollte hier für
Abhilfe sorgen, die beiden Bürgermeister erhielten den Auftrag, „die Bauchstatt
nach notturft" stets zu überwachen, damit dort kein Brandherd entstehe.

Auf dem Schleifengrün war über die Kinzig eine neue Furt hergestellt worden.
Nun umging der Fuhrwerksverkehr die Schiltacher Zollstätte am Unteren Tor,
indem man den Weg durch die Gaß und die Furt hinüber Vor Lehen auf fürsten-
bergisches Gebiet nahm. Der Zoller Speidel mußte auf Gerichtsbeschluß hier einen
Riegel vorschieben, damit die herzogliche Zollkasse keine Einbuße erleide.

Zank und üble Nachrede

Einen breiten Raum nahmen vor den Jahrgerichten die Klagen über Beleidigungen
und Streitigkeiten ein. Man hätte meinen sollen, durch die furchtbaren
Notzeiten gegen Ende des Dreißigjährigen Krieges wären die wenigen Leute, die
Hunger, Pest und Krieg miteinander überlebt hatten, enger zusammengeführt
worden. Doch davon war vor dem Ruggericht nichts zu verspüren. Die Männer
schalten einander Dieb und Schelm, und die Frauen beschimpften sich gegenseitig
mit den damals recht gefährlichen Worten Hexe und Hure. Dabei wußten sie,
daß solche Beschuldigungen zum traurigen Schauspiel werden konnten, das auf
dem Scheiterhaufen seinen Abschluß fand.

154


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1966/0156