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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
46. Jahresband.1966
Seite: 159
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1966/0161
Im Jahre 1639 hatten mehrere Bürger den Zellershof gekauft und unter sich
aufgeteilt. Nun holzte in den Waldungen dort jeder nach Herzenslust. Hier
mußte das Gericht eingreifen, sollten die Waldungen nicht zugrunde gerichtet
werden. Das Fällen von Holz wurde untersagt, so lange, bis der Wald dort ausgesteint
„vnnd Jedem sein Anteil zugeaignet werden" konnte.

Im übrigen erhielten die Bürger des Städtchens ihr Holz billig von den Bauern
der Maierschaft. Die Stadt selbst hatte einst kaum Wald, die Bürger noch weniger.
Soweit die Wälder nicht der Herrschaft gehörten, waren sie Eigentum der Hofbauern
.

Vor den Flößern waren Reutebosche und Jungwaldungen fast nirgends sicher.
Sie konnten starke Ruten und schlankes Holz stets gebrauchen. Aus ihnen drehten
sie die Floßwieden zum Einbinden der Flöße. Darum wurden sie vor jedem
Gericht als Holzdiebe angeprangert. Das Vorder Bäuerle Jakob Wolber klagte,
ihm hätten die Schiltacher Flößer den Reutebosch fast ganz ausgehauen, und der
Georg Haberer Vor Härven kam mit derselben Klage. Auf 3 Pfund Heller wurde
die Strafe für solchen Holzfrevel festgesetzt. Aber dazu mußte man die Flößer
auf frischer Tat ertappen.

Einst waren die Grenzen zwischen den Hofgütern und den einzelnen Grundstücken
sehr mangelhaft gekennzeichnet. Felsen, Lauchenbäume (gelochte Bäume),
Bergkämme, Bachläufe, Grenzhage aus Stangen dienten hier als Richtlinien. Kein
Wunder, daß man oft nicht wußte, was wem gehörte. Es war eine allgemeine Klage,
„Weilen auch bey solcher Laidigen Zeit die Markh- vnnd Lauchensteine (Lochen
= Grenzsteine) theils vmbgefallen", niemand mehr wußte, wo die Grundstücksgrenzen
genau verliefen. Eine Flurbegehung, mit dem Ziel alle Grenzen und
Marksteine wieder genau festzulegen, wurde befohlen. Die beiden Bürgermeister
und verordnete Untergänger wurden für die Durchführung verantwortlich gemacht
.

Der Grundbesitz

Die „Untermarckhung des Burgfriedens" legte sich ehedem als enger Grund-
stücksgürtel um die Stadt. Ihre Grenze zog von der Kinzig am Birklenstein
(330,0 m) hinauf auf den Simonskapf (525,8 m), über die Strutheck hinab in die
Schiltach und an der Keßlerhalde und dem unteren Kirchberg hinaus in die
Kinzig unterhalb der Pfarrkirche. Ein kleiner Bezirk für die Grundstücke der
Bürgerschaft. Außerhalb desselben lagen die geschlossenen Hofgüter der Lehensbauern
. Den Bürgern gelang es in mehreren Fällen solche Güter zu kaufen, die
sie unter sich aufteilten, um so ihre Ackernahrung zu mehren. Die heutige Gemarkung
der Stadt Schiltach besteht demnach aus der alten Untermarkung des
Burgfriedens und den zugekauften Höfen und den von der Herrschaft erworbenen
Forsten. So kamen 1491 das „Plattenheußer Lehen" und das „Baumgarten Lehen"
an die Bürger. Mit ersterem gewann die Stadt Gebiet im Schiltachtal am Südfuß
des Simonskapfes, mit letzterem erhielt sie gutes Land im unteren Tiefenbach.
Im Jahre 1588 konnte das „Rauhensteiner Gut" erworben werden. Es ist dies

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