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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
46. Jahresband.1966
Seite: 162
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„Die solch Wochengellt vmbgelegt vnnd darzue geholfen, hetten nicht gethon,
was Biederleuthen zuestehe", meinte der Bauer Hans Reutter vom Hinterholz.
Damit wollte er den Schultheißen Düring, den Beivogt Georg Haas, den Michael
Bühler von Höfen und den Hans Bühler ob der Halbmeil, die 1639 für die
Maierschaft das Wochengeld berechnet hatten, treffen. Das kostete ihn zur Strafe
3 Pfund Heller.

Bei dem Einfall der kaiserlichen Truppen im Jahre 1634, welche die Stadt
überrumpelt hatten, gingen auf dem Rathaus die alten Eichmaße verloren. Neue
wurden seither keine angeschafft. Nun hatten sich „allerhandt Meß vnd Gewicht
Eingeschlaicht", schlechte natürlich, mit denen man bei der Ablieferung von
Früchten betrügen konnte. Besonders den Bauern der Maierschaft sagte man solche
unreelle Machenschaften nach. So sollte der Hans Röckh einen falschen Sester
benutzen, doch konnte dieser glaubhaft machen, „daß er ein beschlagen recht
Simri von seinen Älltern hero habe", der immer als rechtes Maß gegolten hätte.

Das Handwerk

Krieg und Pest hatten die Reihen der Handwerker im Städtchen sehr gelichtet.
Wir hören vor dem Jahrgericht von Bäckern, Metzgern, Müllern, Schmieden,
Sägern, Gerbern, Färbern u. a. Fast alle hatten etwas auf dem Kerbholz oder
hatten vor dem Ruggericht zu klagen.

Bei den Wirten, Bäckern und Metzgern sei im Handel überhaupt keine Ordnung
mehr, war die allgemeine Klage. Als die „Seich der abscheulichen Pest alhie
graßiert" (1634—1638), verlangte der Bäcker Rueff für ein Vierling Brot 6 Kreuzer
. Das war ein Wucherpreis, denn damit hatte er den Sester Frucht auf 14 Gulden
hinaufgetrieben. Für ein Pfund Mehl mußte man damals 7 bis 9 Kreuzer
bezahlen und dabei gehe es „zimblich vnbillich zue, werde gar zue klein gebacken
". Das Gericht bestellte einen Brotschauer und verlangte eine neue „Brott
Taxordnung".

Ähnlich ging es bei den Metzgern zu. Der Thebus Stehle hatte auf Neujahr ein
Kalb geschlachtet und hatte für ein Pfund Fleisch 6 bis 7 Kreuzer verlangt, nach
der Aussage des Fleischbeschauers ein viel zu hoher Preis. Die Bürger griffen
deshalb zur Selbsthilfe, sie schlachteten ihre Schweine, Kälber und Schafe zu
Hause und verkauften das Fleisch über die Straße. Das konnte aber nicht geduldet
werden und wurde vom Gericht verboten. Auch wurde den Wirten auferlegt
, daß sie zu den Hochzeitsessen höchstens ein Schwein und ein Kalb schlachten
dürfen.

Die beiden Mühlen, die innere und äußere, wurden schlecht geführt. Aus der
besten Kundenfrucht bekäme man nur ein geringes Mehl. Junge Burschen und
Knechte würden das Mahlen besorgen und die Mühlenschauer sahen dort nicht
genügend streng nach. Das sollte anders werden.

Der „vßer Müller" Michael Arnold hatte an den Gerber Mattheus Bühler
einen Platz auf dem Schleifengrün verkauft, worauf dieser statt einer Lohmühle

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