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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
46. Jahresband.1966
Seite: 173
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1966/0175
sich ihrer als früherer Grundherr schon bediente, ist nicht bekannt. In lichtenbergischer
Hand gelangte „d as Fahr zu Graueisbaum" zu gewisser Bedeutung
, trat aber erst ins Licht der Geschichte, als Heinrich IV., der Jüngere,
von Lichtenberg am 6. Oktober 1369 mit der Stadt Straßburg einen Vertrag über
Geleit und Zoll von Kaufmannswaren im Amt Lichtenau schloß: Daß alle Kaufleute
mit ihren Waren Frieden und Schirm genießen sollten, und zwar „von unserre
vestin Liehtenowe die straße jensite Rynes durch unser lant uf bitze oberthalben
unsers Dorffes Lütensheim (Leutesheim) ... und dar zuo ouch von derselben unserre
vestin Liehtenowe die straße uf gegen dem Ryne zu unserm vare bi Krowels-
b o u m e über Ryn untze obewendig unsers Dorffes Offendorf hie dissite
Rynes . . ." mit der Bedingung, daß von jeglichem Pferd, das Kaufmannsgut trägt
oder zieht in Wagen oder Kärchen, sechs gute Straßburger Pfennige zu Zoll
gegeben werden sollten. Würde ein Kaufmann in diesem Gebiete an seiner Habe
beraubt oder geschädigt, wäre das Geraubte wieder beizuschaff en (Straßb. Urk. V,
652). Als Belohnung für mancherlei dem Reich erwiesene Dienste, dem Lande am
Rhein zum Frieden und den fahrenden Kaufleuten zunutze gönnte dann König
Wenzel von Böhmen als Reichsverweser auf Donnerstag nach St. Michael 1370
Heinrich IV., dem Jüngeren, von einem Lastpferde auf den genannten Geleitstraßen
neun Straßburger Pfennige zu erheben, und was da sonst an Vieh gehen
würde, von Pferden, Rindern, Schweinen und Schafen wie anderwärts üblich zu
nehmen. DiesemLandzollfügteKönigWenzeldenRheinzoll
hinzu: Wollte der Kaufmann sein Gut durch das Amt Lichtenau auf dem
Wasserwege verschicken, sollte Lichtenberg von den verfrachteten Waren für das
Geleitsrecht so viel an Zoll fordern, als Pferde zu der Last gehörten. Auch dürfte
es an der Schwarzacher Klosterfähre zu Greffern von jedem Lastwagen 1 Schilling
(ß) nehmen als alt Herkommen. Dieses Privileg hat Kaiser Karl IV. 1372
bestätigt und den Zollsatz um 3 4 auf 1 ß erhöht. Die nachfolgenden Kaiser
haben diesem Reichslehen jeweils ihre Zustimmung erteilt (Lichtenau Konv. 16).

Die lichtenbergische Rheinzollstätte war am Fahr zu Graueisbaum. Hier stand
das Zollhaus (1399), davor der Zollstock mit dem Zollblatt, das die Zollsätze
auswies (1480). Die Zollbüchse verwahrte den Zoll. Zur Ausfertigung der Zollscheine
mußte der Zoller Lesen und Schreiben verstehen. Ursprünglich ging der
Handel auf dem Rhein talabwärts, und erst mit der Entdeckung Amerikas gewann
der Bergverkehr die Oberhand. Verfrachtete Güter waren: Wein, Früchte, Lebensmittel
(Schmalz, Butter, Käse, gesalzene, getrocknete oder geräucherte Fische u. dgl.),
Salz, Tuch, Leinwand, Eisen, Häute, Leder, Wolle, Unschlitt usw. „Item ein zolle
zu krouwelsbome. Do git 1 fuder wins von Colmar oder von schletzstatt Iß «$,
ein dünne (Tonne) hering 4 4 und ein fardel (Wollballen) ouch 4 4-" Der Zoll
zu Greffern ist dieses Jahr verliehen um 3 fl. (Berain 5071, 16. Jahrh.). Die
Fasten- und Herbstmessen zu Frankfurt bildeten das Ziel der Straßburger
Kaufleute. Hierüber bezeugt Hans Hemmerlin, ein alter Schiffmann zu Helm-
lingen, seit 40 Jahren Zoller, 1533: Straßburger Schiffe wären nicht gelandet,
„es auch des orts nit on sorg anzufaren" und hätten sich im Talweg (des
Rheins) gehalten. Nach altem Brauch wäre der Zoller an die Schiffe heran-

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