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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
46. Jahresband.1966
Seite: 174
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gefahren, und nur wenn dieselben fremde Güter, z. B. Wein aus dem Oberelsaß
, führten und in der Markgrafschaft zu Hügelsheim oder Rastatt ausladen
wollten, hätten sie angelegt, den Zoll entrichtet, vom Fuder 2 ß und eine Flasche
Zollwein. Erst seit einigen Jahren würden Straßburger Schiffe mit Heringen
und anderen Gütern bergauf fahren. Über die Messeschiffahrt wird berichtet, daß
anfänglich e i n Schiff die Güter der Straßburger Kaufherren zur Frankfurter
Messe brachte, welches dann die Herren von Lichtenberg zollfrei passieren ließen.
Im 16. Jahrhundert aber fuhren bis zu fünf Schiffe und trugen nicht allein die
Waren ihrer Bürger, sondern auch viel fremde Güter. Bei ihren Gelübden waren
die Schiffleute verpflichtet, fremdes Gut anzuzeigen und den gewöhnlichen Zoll,
4 J> vom Zentner, zu reichen. Da aber am Kaufhaus zu Frankfurt den Schiffern
Güter eingeladen wurden, deren Eigentümer sie nicht wußten, fanden sie es unmöglich
, an der Zollstatt über die verfrachteten Waren Aussage zu machen
(A A 1726). Der Zollstreit wurde 1547 durch den Vergleich zu Hagenau geschlichtet
: Die Straßburger Schiffer sollten nur fremde und nicht der Stadt oder der
Bürgerschaft zugehörige Güter bei Graueisbaum verzollen. Durch Einsichtnahme
in die Kaufhausbücher konnte der unbezahlte Zoll nacherhoben werden. Doch
waren Zusammenstöße an der Tagesordnung.

Laut der Bestallungsurkunde des Hanß Ludwig vom 18. Juli 1668 sollte der
Zoller den Zoll gemäß der Zollordnung erheben, aufzeichnen, in die Zollbüchse
werfen und alle Quartal samt dem Verzeichnis zur Amtsschaffnei abliefern.
Besoldung neben der Fronfreiheit 30 fl. an Geld und 8 Viertel Korn. Da an den
Rheinzollstätten die Übung bestand, daß die Schiffleute beim Passieren dem
Wasserzoller unter dem Namen Rudergeld von einem leeren Schiffe 10 Kr., von
einem beladenen aber 1—1 Vi fl. entrichteten, durfte er ein schönes Trinkgeld einstecken
. Vierteljährlich begab sich der Zoller nach Straßburg, um die Scheine aus
dem Kaufhaus abzulangen und den fälligen Zoll von der Schifferschaft einzuziehen.
Genannt als Zoller und Fergenmeister werden: Hanß Kientz (Küntz), ertrunken
1658; Hanß Kientz der Sohn; 1668 Hanß Ludwig, der Wirt; 1685 Adam Stengel;
Hans Ludwig, der Sohn f 1720; Adam Stengel, Schiffer und Wirt, legte den Dienst
wegen Altersschwäche nieder; es folgte David Zimpfer, der Wirt 1742 (Helmlingen
Konv. 1).

Gleichzeitig versah der Zoller mit den Fährleuten das Fahr, d. h. das Übersetzen
von Personen und Fahrzeugen. Wurde ein neuer Zoller in Pflicht genommen, stellte
ihn der Amtmann oder Amtsschaffner seinen Mitbürgern als Fergenmeister vor und
erinnerte sie an gebührenden Gehorsam. Der Fährbetrieb war herrschaftlich. „Der
Ferchenlohn ergibt keinen Gewinn und geht auf in Kosten für Haltung des Schiffes"
(1564) und „Item Unkosten uff die Fahrschiff am Rhein in 10 Jahren 250 fl.
14 Batzen 6 (1626). Über eine Besoldung der Fergen, vielleicht etwas Frucht,
ist nichts bekannt. Von besonderer Bedeutung war die Grauelsbaumer Rheinfähre
für den Ost-West-Verkehr, die Salzwagen aus Lothringen und die Fuhren von Ulm,
Augsburg, Nürnberg u. a., welche als Rückfracht Wein aus dem Elsaß luden. Die
schweren Lastwagen brachten Weg und Steg rasch in Abgang; ihre Erhaltung oblag
Lichtenau und Scherzheim. Da jedes größere Hochwasser den Talweg änderte,

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