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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
46. Jahresband.1966
Seite: 175
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1966/0177
Das barocke Residenzsdiloß der regierenden Grafen von Hanau-Lichtenberg und Kanzlei ihrer ausgedehnten
Herrschaft in Buchsweiler (nordöstlich von Zabern), der auch die Ämter Willstätt und Lichtenau auf der
rechten (badischen) Rheinseite unterstanden. War ein Wasserschloß, was auf diesem Bilde noch erkennbar ist.
Links beim Schilderhäuschen eine Wache. Barocke Höflichkeit und Kleidung zeigt die Personengruppe im
Vordergrund.

war der Zoller schon zu Anfang des 17. Jahrhunderts gezwungen gewesen, tagsüber
im Zollhäusel auf dem überrheinischen Briegelswört den Zoll entgegenzunehmen.
Aber nun hätte sich der Rhein an drei Orten geteilt, deswegen er vom frühen
Morgen bis in die späte Nacht, besonders an Markttagen, bei Wind und Wetter
auf dem Wasser ausharren müßte (1655). Dabei benötigte man zwei Fährschiffe.
Am Fahr stand ein Wirtshaus, das vor dem Dreißigjährigen Kriege so viel Ohmgeld
ertragen haben sollte wie die Gastherberge zur „Krone" in Lichtenau! Bei der
Instandsetzung des Fahrs 1666 wurden die in den langen Kriegsjahren verwachsenen
Wege im Wort geräumt und der Wörtsteg erneuert, damit die Leute
trockenen Fußes durchkämen, da das quellenreiche Wörtwasser beständig über den
Weg lief. Zur Sicherheit des Fahrs und der anliegenden Felder mußte eine Werbe
(Damm) vom Helmlinger Sommerfeld bis unter die Sandmatt hinunter in halber
Mannshöhe aufgeworfen werden. Auch die Hasenwerb war zu bessern, woraus
Ulm und Greffern für ihre Güter großen Nutzen zögen. Da dem Gericht Lichtenau
bei dem Bevölkerungsschwund diese Arbeit schwer fiel, erhoffte es nachbarliche
Hilfe vom Abtsstab Schwarzach. Die Hanauer wollten über den Hasengießen
wieder eine Brücke fertigen und dem Wasser den Lauf lassen; der Abt wünschte
aber die Hasenwerb ohne Brücke, da sonst das Hochwasser die Gemarkungen Ulm
und Greffern schädigen würde, und schlug jegliche Unterstützung, auch die
Lieferung von Faschinen, ab.

Eine Rheinüberfahrt der Abtei Schwarzach und ihrer Untertanen bestand zu
Greffern; doch durften hier laut Vergleich von 1422 keinerlei Kaufmannsgüter noch
Reisende übergesetzt werden, auch sollte die Bezeichnung „Fahr" unterbleiben. Im
17. Jahrhundert hielten sich die Grefferner Schiffleute nicht mehr daran und über-

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