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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
46. Jahresband.1966
Seite: 180
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1966/0182
zweiten Male auf die Almend zurückverlegen und die Hausplätze verzinsen5). In
einem Aktenstück von 1750/51 lesen wir, daß die bedauernswerten Leute seit
einigen Jahren ihre Häuser zum 3. und 4. Male abbrechen und zurückversetzen
mußten. Auf diese Art verloren sie nicht nur ihre eigenen Obstgärten, Äcker und
Matten, sondern auch die von beiden Gemeinden entlehnten Grundstücke. Da sie
nun weder eigene noch Zinsgüter besaßen, konnten sie kaum ein Stücklein Vieh
halten. Aus Mitleid erboten sich Lichtenau und Scherzheim, ihnen einen Platz auf
dem Hasenkopf gegen einen jährlichen Zins einzuräumen. Aber die Herren Räte
in Buchsweiler wiesen ihre Bitte ab, da der Hasenkopf eine der besten Wildbahnen
wäre. „Da sie das Heu mit Schiffen abholen müßten, und auch alle Grauelsbaumer
Schiffe besitzen, so sind wir der Meinung, ihnen auf dem jenseit Rheins ihrem
Dorfe gegenüber gelegenen Jungen Grund mit Genehmigung des französischen
Generalinspektors der Rheininseln einen Platz zu überlassen." 1756 wurde dann
allen Einwohnern, welche ihre Wohnstätten wegen Einbruch des Rheins niederzulegen
gezwungen waren, zum Wiederaufbau eine Beisteuer verwilligt. 1763
bestimmte ein herrschaftliches Dekret, „daß denjenigen, welche durch den Einbruch
des Rheins genötigt werden, ihre Häuser zu transportieren, nebst der gänzlichen
Frohnfreiheit die neue Hofreite ohnentgeltlich gegeben werde". Nun endlich hat
man Graueisbaum hinter den Altrhein und Hochwasserdamm
in den Unterwört auf Scherzheim-Lichtenauer Almende,
den heutigen Standort, verlegt.

Eine Wohltat von Bedeutung wurde die 1772/73 vorgenommene Teilung der
bisher mit Scherzheim und Lichtenau gemeinschaftlich genossenen Almendgüter nach
der Zahl der Bürger. In Anbetracht der ungünstigen Lage Graueisbaums wollten
beide Gemeinden „aus freundschaftlicher Gesinnung" der neuen Gemeinde etwas
zum Voraus zukommen lassen. Demnach war zu beachten, „daß selbige nicht allein
den Grund und Boden ihres Orts als ein Eigentum, sondern auch einen demselben
angelegenen Bann erhalten möge". Also erhielt Graueisbaum zum Voraus
denOrtsetter nebst einem Teile des Unterwörts, 40 Jüch Rhein- und 40 Jüch
Kiesboden, weiter 17 Jüch in Wasser und Land, Kiesboden, Gras- und Holzwachs
zugemessen, wozu Lichtenau noch 3 Jüch von seinem eigenen Anteil auf den neuen
Rheingründen überließ. Die jenseitigen Rheingründe, welche die Bärenkling, den
Rohrkopf, die Gutlach und den Jungen Grund umfaßten und an die Offendorfer,
Herlisheimer und Drusenheimer Bänne grenzten, wurden durch Abteilung in
Scherzheimer, Lichtenauer und Grauelsbaumer Neue Rheingründe geschieden.
Wegen des Weidetriebes ward bestimmt, daß Graueisbaum das Recht habe, das
Vieh mit Ausnahme der Schweine von Michaeli bis St. Georgi auf die im Wort
gelegene Sandmatt gemeinschaftlich mit Lichtenau sowie auf die Grittmatten und
den Wiedenkopf zur Weide zu treiben. Die Fischerei in den zwischen diesen
Almendplätzen begriffenen Rheinwassern sollte allein durch die Grauelsbaumer
Fischer betrieben werden, da weder in Lichtenau noch Scherzheim jemand ansässig,
der sich nach Maßgabe der Fischerzunftartikel durch Fischfang ernährt. Auch im

5) 1746 kaufte der Ziegler „in der neuen Stadt" ein anderthalbstöckiges Haus mit Scheune zu Grauels-
baum, um es nach Neufreistett zu versetzen. Preis 290 fl.

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