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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
46. Jahresband.1966
Seite: 203
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den Abstinenztagen überhaupt kein Fleisch, an den Festtagen nur in Ausnahmefällen
Fleisch, an den übrigen Tagen des Jahres ebenfalls Einschränkung des
Fleischgenusses (bekanntlich wurde in den mittelalterlichen Klöstern viel Fisch
gegessen).

Bezüglich des Verfügungsrechtes über Zuwendungen, die ein Mönch außerhalb
des Klosters erhielt, wurden wieder die alten Bestimmungen in Kraft gesetzt.
Wurde ein Mönch für irgendeinen Dienst entlohnt oder erhielt er ein noch so
geringfügiges Geschenk, so sollte er das Empfangene nicht nur mit Wenigen teilen,
die sich vielleicht seiner besonderen Sympathie erfreuten, sondern er sollte es im
Geiste des hl. Benedikt und wie es schon bei den ersten Christen in Übung war,
den Oberen abliefern, damit es zum Nutzen aller verteilt werde oder dem Klostervermögen
zugute komme.

Kleidung und Schuhwerk waren zwar einheitlich, sollten jedoch besser gepflegt
werden, damit der Mönch auch nach außen hin, wenn auch arm, aber doch — seinem
hohen Beruf entsprechend — würdig gekleidet sei.

Mit allem, was man zum täglichen Leben braucht, sollte haushälterisch und
sparsam umgegangen werden. Vom Feld mußte die letzte Ähre, vom Baum die
letzte Frucht heimgeholt werden. Beim Melken durfte keine Milch verschüttet
werden. Nichts durfte zum Abfall geworfen werden, solange es noch irgendwie
verwertbar war.

Wanderer und Obdachlose sollten, wenn sie an die Klosterpforte pochten, nicht
als Bettler behandelt, sondern in christlicher Nächstenliebe gespeist und beherbergt
werden.

Die Verhaltensmaßregeln, die sich auf den Zölibat bezogen, wurden noch einmal
ganz besonders dringend eingeschärft.

Neben der Forderung der liebevollen Aufnahme von Ratsuchenden und Kranken
, der unentgeltlichen Verabreichung von Tränklein und Salben aus der klösterlichen
officina (Apotheke), des korrekten Verhaltens gegenüber Mitkonventualen
und Klosterschülern wurden noch einmal all jene Regeln und Statuten in Erinnerung
gebracht, die der hl. Benedikt aufgestellt hatte. Es versteht sich, daß Abt
Conradus scharf darüber wachte, daß sie von seinen Konventualen auch wirklich
eingehalten wurden.

Die Weiterführung der kluniazensischen Reform durch Abt Hildebert

Sein Nachfolger wurde Abt Hildebertus (Hiltibert), der 1154 mit ihm von
Hirsau nach Schwarzach gekommen war. Es hieß von ihm, er sei „probis moribus
et scientia decoratus", „mit rechtschaffenen Sitten und mit Wissen geziert". Er
ging in der Reformierung des Klosters Schwarzach noch einen großen Schritt
weiter. War er doch ebenfalls Hirsauer Mönch und des Abtes Conradus tatkräftigster
und treuester Helfer bei dessen Reformbestrebungen in Schwarzach gewesen.
Bevor wir aber verstehen, was mit jenem großen Schritt gemeint ist, müssen wir
erst einmal die Besiedlungsweise kennen, wie sie im Kloster Schwarzach und in
seiner Umgebung vor Abt Hildebertus bestand.

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