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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
46. Jahresband.1966
Seite: 243
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Schiffern daran, die Oostal-Konkurrenz in erträglichen Grenzen zu wissen. Sie
bewarben sich daher um Holzkäufe in den Badener Waldungen, worüber sie 1520
einen Vertrag heimbrachten. Darnach durften sie jährlich 1000 Bäume und
1500/1600 Stück Kleinholz in den umfangreichen Badener Stadtwaldungen kaufen
. Einen ähnlichen, über die Grafschaft Eberstein hinausgreifenden Vertrag ergab
das Jahr 1532 mit dem Kloster Reichenbach im württembergischen hintersten
Murgtal. Wiederum auch ein Zeichen des um diese Zeit aufblühenden Holzgeschäftes
.

Dies steigerte auch das Selbstbewußtsein der Rheinschiffer, die allmählich ihren
Willen stärker in der Gesamtordnung zur Geltung bringen wollten und daher
für sich größere Selbständigkeit und einen eigenen Rheinschiffertag verlangten.
Nach ihrem Wunsch sollten die Säger nicht mehr durch Mehrheitsbeschluß der
Mühlenbesitzer, sondern nach der Bortzahl gewählt werden. Diese Wünsche
konnten jedoch nicht durchgesetzt werden.

Wichtige Neuerungen im 16. Jahrhundert

Die Herrschaft suchte im Gegenteil einer noch stärkeren Ungleichheit unter den
Schiffern vorzubeugen und wahrte den Waldschiffern ihren ausgleichenden Anteil.

Von 1532 an wurde anstelle der jährlich festliegenden vier Fahrzeiten für die
Rheinflöße zugelassen, daß jeder Schiffer die vier Rheinfahrten zu beliebiger Zeit
zwischen Ostern und St. Gallus (16. Oktober) nach vorheriger Anzeige durchführen
durfte. Die Einbindezeit wurde jedoch auf acht Tage verkürzt. Auch das
Holzmaß wurde verändert und dem Maß der Neckar- und Mainschiffer angepaßt,
die den Wettbewerb immer mehr verschärften.

Gegen die Alleinherrschaft der Schiffer im Holzgewerbe konnten nur die
Zimmerleute einen Erfolg buchen. Seit 1528 durften sie alles Bauholz, das sie
für ihre Bauten in der Grafschaft benötigten, selber auf kurze Strecken in der
Murg verflößen und wurden deshalb auch in die „Ordnung" aufgenommen (Art.
5, 258).

Als man im 16. Jahrhundert in vielen Lebensgebieten neue Wege suchte, machte
dieser neue Trieb auch bei den Schiffern nicht halt. Seit den dreißiger Jahren des
16. Jahrhunderts trieb es so manchen Schiffer zum Nachsinnen, wie man sich von
den Bindungen der „Ordnung" freimachen könnte, um größere Einzelvorteile
einzuheimsen. Diese Unbekümmertheit um die Vorschriften begünstigte z. B.
die Verödung der unteren Wälder, die übermäßig ausgehauen wurden, so daß
selbst die Herrschaft den vorgeplanten Umfang ihres Hiebs einschränken mußte.
Nachdem sich das neue Verhalten der Schiffer zum Nachteil der Herrschaft
ausgewirkt hatte, schritt Graf Wilhelm von Eberstein, der Hauptbetroffene,
energisch ein, änderte die „Ordnung" entsprechend um und bestrafte die Gesamtschifferschaft
am 22. April 1550 mit 150 Gulden.

1569 durften die Rheinschiffer günstigerweise den Holzstapelmarkt von Rheinau
nach Steinmauern, das unmittelbar bei der Mündung der Murg in den Rhein lag,
verlegen.

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