Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
46. Jahresband.1966
Seite: 268
(PDF, 59 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1966/0270
recht erklärte und daher auch andern das Flößen auf kurzen Strecken gegen
Gebühren und Beteiligung an der Unterhaltung der Floßanlagen gestattete. Bis
zur Weisenbacher Brücke durfte nur noch lose geflößt (getriftet) werden, erst von
dort an in gebundenen Flößen. Jährlich war auch ein Scheiterholzfloß (etwa 8000
Klafter) zugelassen, das nur bis Rastatt schwamm, die andern Flöße bis Steinmauern
, wo sie zu großen Rheinflößen vereinigt wurden und als Endziele Speyer,
Mannheim, Frankenthal, Worms und Oppenheim ansteuerten.

Jedoch hielten sich die neuen Bestimmungen im wesentlichen mit aller Schonung
an die „Ordnung" von 1626 und das Herkommen. Sie durften also auch weiterhin
konzessionsgeldfrei eigenes und erkauftes Sägholz zu ihren Sägen flößen, eigene
und angekaufte Sägerwaren sowie je 400 Stück Bauholz als sogenannte Schifferstücke
auf der Murg fortschaffen; auch die sonstigen Bestimmungen dieser immer
noch privilegierten Stellung entsprachen dem alten Herkommen. Neu war nur,
daß außer den einzelnen aktiven Schiffern auch die MSch in ihrer Gesamtheit
diese Vorrechte genießen durfte. Als eigene Flößereieinrichtungen werden genannt
die Schwallungen und die Floßweiher am Schurmsee, beim Herrenwieser See und
auf der Langenbach (darunter zwei stattliche, heute noch vorhandene kunstvolle
Steinbauten')) ganz sowie der Holzfang bei Hörden zu r'/e Eigentum.

Hier wurde amtlich die Unterscheidung gemacht zwischen den elf aktiven
Schiffern, die den Handel selbst betrieben, und neun solchen, die ihre Rechte an
aktive verlehnt hatten.

Als nun 1862 die unbeschränkte Gewerbefreiheit und die Aufbebung der Vorrechte
verkündet wurden, änderte sich z.B. durch die an deren Stelle 1864 erlassene
polizeiliche Regelung des Floßbetriebs in Wirklichkeit zunächst nicht viel,
bis schließlich die neue Murgfloßordnung von 1875 die Folgerungen daraus zog
und von der Flößereihoheit zur Flößereifreiheit überging. Seit 1867 war auch
die Erhebung der Wasserzölle eingestellt worden. Damit waren die Reste der
bisherigen Sonderstellung der MSch weggefallen, was den Zwang zu geschickter
eigener Bewirtschaftung verstärkte.

Weitere Landstraßen im Waldgebiet

Schon früher sollte 1830 eine feste Straße von Raumünzach über Erbers-
bronn, Hundsbach nach Sand gebaut werden, die im untern Teil durch den
Schifferwald mußte. Die Schiffer lehnten ab, weil sie eine Verstärkung der Konkurrenz
in ihrem Hauptsteigerungsrevier erwarten mußten. Erst als die Domäne
mit unerwünschten Gegenmaßnahmen drohte, gaben sie das erforderliche Gelände
ab. Jedoch mußte die Regierung für alle Zukunft die Unterhaltung der Straße
übernehmen, und die Schiffer durften in ihrer Benutzung nicht gehindert werden.

Durch das Herrenwiesertal wurde ab 1846 eine weitere neue Landstraße
gebaut und dann das Staatliche Forstamt von Gernsbach nach Herrenwies verlegt
, wo künftig die Versteigerung des Herrenwieser Holzes stattfand. Die voraus-

1) Die „Alte Schwallung" 1 km oberhalb des Schwarzenbach-Staubeckens sowie die Biberach-Schwallung
in Hundsbach.

268


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1966/0270