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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
46. Jahresband.1966
Seite: 277
(PDF, 59 MB)
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Vaterlands recht eindrucksvoll dar. Die hier nun sehr knappe Darstellung ist nicht überall
von Vorteil für die Beurteilung. Durch stärkere Differenzierung könnten vereinzelte
Fehlurteile vermieden werden. Der Aufbau nur auf der historischen Literatur ohne
eigene Einsicht in die Unmasse der Urquellen, berücksichtigt zu gleichmäßig die verschie-
denwertigen sekundären Quellen.

Das rühmenswerte Buch wird durch eine gute Auswahl von Bildern noch anschaulicher
für den Leser, und zwar für jeden Leser. Aus diesem Grund ist als hocherfreulich zu
vermerken, daß der Verfasser von dem häufigen Gebrauch der fachlichen Fremdwörter
abgerückt ist, so daß ein geruhsam lesbares Informationswerk über unsere Vergangenheit
bis um 1500 entstand. Es ist im ganzen so, wie wir uns eine badische Geschichte gewünscht
haben.

Leider blieben noch zahlreiche, sinnentstellende Druckfehler stehen. Es muß heißen: Seite 193,4 über
Gengenbach; 203,33 Uesingen; 205,0 Staufenberg; 208,tl Straßburg; 209,13 nun; 215,2 Dynasten; 215 Anm.
Kardinallegat; 228,23 und 229,37 und 251,5 Kirchensatz; 234,5 König; 234,30 welch großen; 260,12 Heinrichs
III.; 260,21 Sulzburg; 269, oben, das Bild ist seitenverkehrt; 284,4 Baden-Baden; 295,5 Leonardo,
306>32 Roppenheim; 308,l seinen; 334,38 Hacke; 340,2 Munzingen; 347,7 besonders; 347,10 aufzurufen;
418,7 Grießen; 421,3 Ministerialen; 423,16 1024; 424,33 das Kloster; 425,4 obere Harmersbachtal; 425,i2
unabhängige Reichstal; 426,10 Stättmeister; 427,26 und 33 Willstätt; 429,3 Markrecht; Stammtafel der
Herzöge von Zähringen, zweitunterste Reihe, Rudolf V. der Wecker.

In spätere Auflagen wären einige Richtigstellungen einzuarbeiten: Offenburg kann nicht von den Zähringern
gegründet worden sein, sondern vom Bistum Straßburg im Verein mit der Abtei Gerigcnbach; es
ist auf deren Boden erbaut usw. Die drei verschiedenen Neuenburg sind durch Zusätze klar zu unterscheiden
, 222, 224, 226, 231, 232 und sonst. 236: Zur Herrschaft Triberg gehörte nur die Burg Alt-Hornberg
in Gemarkung Gremmelsbach; die Herrschaft reichte nur bis Furtwangen; Haslach gehörte schon gar nicht
dazu. Die Triberger Dynasten waren Reichsministerialen, keine Freiherren mehr. 257: Rudolf IV. erhielt
den Ortenauer Reichsbesitz nur als vorübergehende Pfandschaft, über Offenburg, Gengenbach und Zell nur
eine einfache Schirmherrschaft. 260, 2. Abschn.: Markgraf Ottos Ehe blieb ohne Kinder. 3. Abschn.: Teilung
unter die Söhne Ottos I. ist ein Widerspruch zum vorhergehenden. 334,lfl: Die mündlich weitergeflüsterte
Profezie bestimmte weitgehend das antreibende Denken der Bauern. 423,10: trifft sicher für die
Welsch-Orte im Kinziggebiet nicht zu. 423,18: Königshof Nußbach. 423,33 Mahlberg gehörte zum Bamberger
Fürstenlehen; dieses ging 1263 durch Kauf an den Bischof von Straßburg über, der bis in die Zeit
König Adolfs das Vorfeld Straßburg beherrschte. Mahlberg kam 1265 an Geroldseck. 424,,: Ob die Gleichsetzung
von Bodeme mit Bodman richtig ist, mag dahingestellt bleiben; jedoch war er nicht oberster Reichsbeamter
und Prokurator des Reichsgutes, sondern mit dem iudicium provinciale ist der ausgedehnte abteiliche
Immunitätsbezirk gemeint, wo er der Oberrichter war, der dann auf Wunsch des Abtes vom König entfernt
wurde. Näheres darüber siehe Die Ortenau 1955, S. 115 ff., 425,3: Erst unter König Adolf entstand
die Reichslandvogtei mit Sitz auf Schloß Ortenberg. 427,13: Gehört ins 16. Jahrhundert in die Reformationszeit
. Überhaupt wird Gengenbach überall falsch beurteilt. In Wirklichkeit war die abteiliche Grundherrschaft
in der Ortenau eine der angenehmsten und vorteilhaftesten im ganzen Land. Wohl sind etliche
Fragen über die Verhältnisse in der Ortenau nicht völlig geklärt, aber man sollte doch alte Zöpfe nicht
ungeprüft weiter abschreiben wie: Offenburg sei Zähringerstadt oder die Reichslandvogtei Ortenberg sei
von Rudolf von Habsburg geschaffen und dergleichen. Zum Schluß soll noch ein Wunsch für das Gesamtwerk
angehängt werden: möglichst ein Register nicht zu vergessen. Hitzfeld

Wappenbuch des Landkreises Villingen, herausgegeben vom Landkreis Villingen, bearbeitet
im Aufträge des Generallandesarchivs Karlsruhe von Qberstaatsarchivrat Dr.
Hans Georg Zier, 1965. W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart. (Auch erschienen als Heft 12
der Veröffentlichungen der Staad. Archivverwaltung Baden-Württemberg.)

Als weiterer Landkreis hat nun auch der Landkreis Villingen sein Wappenbuch erhalten
. Es enthält alles, was den Bewohnern des Landkreises ihre Wappen verständlich
und schätzenswert machen kann. Für die Beschreibung der Wappen haben sich feste Formeln
herausgebildet, die das Wappenbild eindeutig darstellen. Diese werden von
E. Gönner im Zusammenhang erläutert. Die Wappenführung gehört zum gemeindlichen
Verwaltungsrecht, dessen Entwicklung in mehreren Kapiteln bis auf unsere Tage von
H. G. Zier dargeboten wird. Dann folgen als Hauptteil die heute geltenden Wappen des
Landkreises und der einzelnen Gemeinden in Farbe. Was sie bedeuten, wie es zu ihnen

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