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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1967/0066
boren, hatte er in Würzburg, München, Berlin und Freiburg Rechtswissenschaft
studiert und war dann an verschiedenen Notariaten, seit 1913 in Altenheim, tätig.
Der Landesverein der badischen Technikerschaft erhob gegen die Wahl Einspruch,
weil der Kreis der Bewerber auf solche mit juristischer Vorbildung beschränkt
werde, und forderte die Beseitigung dieser einschränkenden Bestimmung, da sie
gegen die allgemein anerkannten Grundsätze des freien Wettbewerbs verstoße.
Die Beschwerde, die nicht gegen Holler persönlich gerichtet war, hatte jedoch
keinen Erfolg. Am 21. Juni 1921 wurde Holler mit 71 Stimmen gewählt.

Die ersten Jahre von Hollers Amtstätigkeit standen unter einem ungünstigen
Stern. Die Ortenau war durch die Bestimmungen des Versailler Vertrags Grenzland
geworden. Am 4. Februar 1923 besetzten französische Truppen Offenburg
und Umgebung. Inflation und Zerstörung der Währung, Arbeitslosigkeit und
Wohnungsnot prägten das Gesicht jener leidvollen Zeit. Das mußte der neue
Oberbürgermeister bald in der bittersten Weise erfahren. Die Besatzungsbehörde
stellte ihn vor eine harte Bewährungsprobe. Am 28. Februar 1923 forderte sie
ihn auf, die Namen und Geburtsdaten der Angehörigen der bis dahin ausgewiesenen
Beamten anzugeben. Holler lehnte dies ab mit der Erklärung, daß er der
französischen Polizei keine Schergendienste leisten wolle. Die Antwort war seine
sofortige Verhaftung. Das Kriegsgericht in Landau verurteilte ihn am 15. März
wegen Nichtbefolgung der Befehle der Interalliierten Kommission zu sechs Monaten
Gefängnis und 100 000 Mark Geldstrafe. Seine Familie wurde ausgewiesen.
Der Gemeinderat konnte nur mit Bedauern von dieser Maßnahme Kenntnis
nehmen. Da auch Bürgermeister Bührer ausgewiesen worden war, war die Stadt
ohne leitenden Beamten. Georg Monsch mußte die Geschäfte führen. Am 23. März
besuchten die Stadträte Göbel und Hefner sowie Rechtsanwalt Dr. Riebel, der
die Verteidigung übernommen hatte, den Gefangenen. Holler mußte die ganze
Gefängnisstrafe unter unwürdigen Verhältnissen verbüßen. In seiner Schrift „Sechs
Monate Gefängnis" hat er seine Erlebnisse geschildert. Am 28. August wurde er
auf freien Fuß gesetzt. Drei Wochen später traf er in Gengenbach mit den Stadträten
zusammen. Aber die Ausweisung wurde noch lange nicht zurückgenommen.
Darunter litt Holler sehr mit seiner Familie in seiner Heimat. Nachdem sich nicht
nur der Gemeinderat, sondern auch das Innenministerium und der Staatspräsident
ohne Erfolg für Hollers Wiedereinsetzung verwendet hatten, bestellte ihn das
Justizministerium am 22. Januar 1924 als Dienstverweser des Amtsgerichts Tauberbischofsheim
. An demselben Tage erfolgte die Zurücknahme der Ausweisung.
Drei Tage später kehrte er mit der Familie nach Offenburg zurück. Und am
30. Januar fand im festlich geschmückten Rathaussaal die offizielle Begrüßung
statt.

Nun begann eine emsige Aufbauarbeit, besonders nach dem Abzug der Besatzungstruppen
am 18. August 1924. Zunächst galt es, der wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Herr zu werden. Seine Hauptaufgabe erblickte Holler in der Beseitigung
der Arbeitslosigkeit und der Wohnungsnot. Eine rege Bautätigkeit setzte ein.
Unterstützt von Bürgermeister Blumenstock, konnte er in der zehnjährigen Amts-

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