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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1967/0105
so wurde von ihnen der 19 Y> Jahre alte Enkel, Georg Faißt, geboren am 28. März
1830 zu Lindach, als Teilhaber aufgenommen, nachdem er zuvor als Kaufmann
ausgebildet und in der Fabrik in Schramberg in allen Fächern gründlich eingearbeitet
wurde, damit er nach ihrem Ableben das begonnene Unternehmen weiterführen
und kommenden Generationen erhalte.

Es wird nun nachstehend das Vermögenszeugnis und das Gemeinderatsprotokoll
der Stadt Schramberg über die Annahmebedingungen kurz wiedergegeben.

Vermögenszeugnis

Vor dem Gemeinderath Nordrach erschien heute der hiesige Bürger und Landwirt
Anton Faißt und tragt vor:

Mein Sohn Georg, 20 Jahre alt, Handelsbeflissener, zumal in Schramberg, hat bereits
bei den hohen Regierungsbehörden das Ansuchen gestellt, nach Württemberg auszuwandern
, zu welchem Behufe er ein gemeinderätliches Vermögenszeugnis vorzulegen hat.
Ich erkläre nun, daß ich diesem, meinem Sohne Georg, an baarem Vermögen die Summe
von — 3 0 0 0 fl. — auszahlen werde, wie ich einen gleichen Betrag jedem meiner Kinder,
von denen bereits alle in der Ehe sind, gegeben habe.

Nordrach, den 18. März 1850

F. Anton Faißt

Beschluß:

Es sei pflichtmäßig zu bestätigen, daß Deponent (Hinterleger) ganz in den Vermögensverhältnissen
ist, seinem Sohn Georg das zugesicherte Vermögen von — 3000 Gulden —
auszufolgen und auch einen gleichen Betrag an jedes seiner Kinder als Ehesteuer überantwortet
habe.

Nordrach, den 18. März 1850

Der Gemeinderath: Bürgermeister Spitzmüller, Hermann, Sohler

Legalisirt: Gengenbach, den 8. April 1850.

Großherz. Bezirksamt: Bode, Oberamtmann

Schramberg, den 24. Juli 1850

Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll Seite 72:

Georg Faißt, 20 Jahre alt, lediger Kaufmann von Nordrach, Großherzogl. Badisdies
Bezirksamt Gengenbach, Sohn des Anton Faißt, Bauer daselbst, sucht um Aufnahme in
das hiesige Bürgerrecht nach. Es ist ihm vom Gemeinderath seiner Heimatgemeinde ein
Vermögen von — 3000 fl. —, welches sein Vater ihm zugesichert hat, bezeugt.

Bittsteller hat den größten Theil seiner Jugend hier zugebracht und ist wie diesseits
bekannt, gut prädicirt.

Der Bürgerausschuß, um ein Gutachten vernommen, hat gegen die Aufnahme nichts
einzuwenden.

Beschluß:

Dem Georg Faißt, lediger Kaufmann von Nordrach, Großherzogl. Badisches Bezirksamt
Gengenbach, ist die Aufnahme in das hiesige Bürgerrecht unter der Voraussetzung zuzusichern
, daß er noch ein amtliches Prädikatszeugnis, einen Taufschein, sowie eine
Beurkundung darüber beibringe, daß einer Entlassung aus dem dortigen Staats- und

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