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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1967/0135
Die geschändete Kapelle 1948: ein Geriimpellager! Blick nach vorn.

der französischen Gouvernementsbehörden. Bis zur Höhe der erhalten gebliebenen
Galerie lagen die Kohlenhaufen. Dann kam nach deren Verbrauch im Jahr 1947
die Katastrophe des Schloßbrandes, wo durch ein Großfeuer der ganze Nordflügel
und die Hälfte des Westflügels ausbrannte. Wie durch ein Wunder wurde die
Stadt gerettet: der Wind drehte sich plötzlich! Sonst wäre die Stadt trotz allem
Bemühen mehrerer Feuerwehren in jener eisigen Januarnacht verloren gewesen.

Nun wurde die Kapelle, die als Raum erhalten blieb, zum Abstellraum für alles,
was man sonst nirgends unterbringen wollte oder konnte. Auch Versteigerungslokal
des Gerichtsvollziehers und Magazin für gesammelten Hausrat, der zum Teil
für Flüchtlinge gegeben wurde, ward aus diesem, Raum. Und immer wieder, gerade
weil sie eben so verwahrlost geworden war, drängten die Herren der Stadt als
Eigentümer darauf, diese „ehemalige" Kapelle „zweckmäßig" zu verwenden. Da
sie zwischen den Büros des Landratsamtes und des Amtsgerichts liegt, war begreiflich
, daß man in erster Linie plante, einer solchen Behörde den Raum zu überlassen
. Und man plante durch Jahre und glaubte oft genug schon, dem Ziel ganz
nahe zu sein. Aber noch war als eiserner Pfeiler und letzter Halt der Denkmalsschutz
da! Und dieser sagte, im Einvernehmen mit der erzbischöflichen Behörde,
sein entschiedenes Nein ! Bis zum 13. November 1961 ging das Tauziehen hin

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