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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
48. Jahresband.1968
Seite: 38
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1968/0040
coeli bei Emmendingen, genannt. Nicht weit von ihnen saßen die Herren von
Keppenbach, und der herr von Guodertheim nannte sich wohl nach Geudertheim
im Elsaß (damals Godert- oder Goudertheim). Durch Kauf oder Verpfändung
mögen diese Adligen vorübergehend mit Ringsheim zu tun gehabt haben. Wichtiger
für das Dorf war der eigentliche, niedere Ringsheimer Adel, die „Herren von
Ringsheim", die bis zum Ende des 15. Jahrhunderts bezeugt sind. Hier werden
Ruodolfus von Ringsheim und die Erben des Herrn Gerhardus genannt. Gerhard
und Rudolf von Ringsheim begegnen uns auch in einer Urkunde vom 30. April
13137) als Zeugen. 1310 hatten sie von dem Ritter Heinrich, genannt Schenke,
für 34 Mark Silbers mit Zustimmung der eigentlichen Lehnsherren, der Edlen
von Thengen, und des Oberlehensherrn, des Bischofs von Straßburg, das Lehen
Ringsheim gekauft. Solche Ministerialen legten Wert auf den Titel Dominus (Herr),
und dieser Zusatz zeigt uns zu dieser Zeit besser als das „von", daß wir es mit
Adligen zu tun haben. Von einem unserer Ringsheimer „Herren", einem Angehörigen
des Johanniterordens, wird 1346 auch ein Beiname erwähnt: „bruoder
Johans Wenkelin (Verkleinerungsform zum alten RN Wenk) von Ringesheim
sant Johans Ordens des huses von Friburg" (Krieger 2, 630). (Vielleicht ist das
der alte FN des Geschlechts; vgl. auch den Flurnamen wenkelins stücke im Berain.)

Zu ihnen tritt als Vertreter und Vertrauensmann der Bauerngemeinde, wenn
er das damals schon wie später war, Berchinus (erweiterte Kurzform aus einem
Namen mit Berch-, wie Berchtold o. ä.) der heimburge. (Das Amt des Heimburgen
[als Gemeinderechner] spielt späterhin, als es außerdem den vom Amt Ettenheim
eingesetzten Schultheißen gibt, eine Rolle.) Der Personenname „Heim- oder
Heinburge(bürge)" ist am Oberrhein damals häufig; der Ausdruck wird im Anfang
gelegentlich mit „Bannwart" gleichgesetzt (Socin 475)8). Vielleicht bekleideten
der Heimburge und der merker (s. u.) ursprünglich bestimmte Ämter in der Markgenossenschaft
. — Johannes der meiger, wohl identisch mit Johannes villicus, ist
wohl der Verwalter, der „Meier" (maior villae), des Ringsheimer großen Meierhofs
, den das Kloster 1322 gekauft hatte. — Die Erwähnung eines petrus der leres
scheint zusammen mit den Flurnamen von einem platz genannt schuoler und von
des schuolers lande zuo wartsüle schon einen dörflichen Schulunterricht zu bezeugen.
(Zum Unterhalt der Schule wurde ein Grundstück bestimmt: wer es bewirtschaftet,
ist der schuolere, vom mittellat. scholaris: zur Schule gehörig; der FN Schuler,
Schüler leitet sich hiervon ab.) leres könnte aber auch ein ÜN, von mhd. lerz =
links, für den Linkischen oder den Linkshänder sein. „Lehrer" ist in diesem Sinne
damals nicht gebräuchlich; „Schulmeister" wäre zu erwarten. — henricus der jude
und C(onradus od. Cuno). iude sind vielleicht dem stets geldbedürftigen kleinen
Adel nach Ringsheim nachgezogen. (Die Juden tragen noch längere Zeit keine FN.
Die deutschen RN, die hier vorkommen, sind vielleicht nur für den Verkehr mit
der Außenwelt bestimmt; unter sich führen sie vermutlich ihre eigenen Namen.)

") Frciburger Urkundenbudi, 3. Bd. (Freiburg i. Br. 1957), Nr. 275: „her Gerhart von Ringeshein ntere"
und „Ruodolf unt Cuonrat von Ringeshein gebruoder . . . knehte" (Edelknechte).

8) Nach E. Ochs, Badisches Wörterbuch, Bd. 2, S. 603, ist der Heimburge der „Inhaber eines (ländlichen)
Gemeindeamts, dessen näherer Inhalt von Fall zu Fall bestimmt werden muß".

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