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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
48. Jahresband.1968
Seite: 59
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daß der Abt jenes Klosters Macht haben soll, damit zu machen, wie er will, ohne
Widerspruch irgendeines Menschen in unserem Reiche. Und damit das Ansehen
dieser unserer Schenkung fest und unumstößlich bleibe, haben wir diesen unseren
kaiserlichen Befehl mit eigener Hand unterzeichnet und zur Bekräftigung mit
unserem Insigel siegeln lassen.

Gegeben in der dreizehnten Indiktion der Fleischwerdung unseres Herrn, im
vierzehnten Jahre der Regierung Heinrichs II. und im dritten Jahre seiner Kaiser-
herrschaft, geschehen in Bamberg. Amen."

Was ist nun dieser Urkunde zu entnehmen? Das Bestehen unseres Ortes ist als
gegeben vorausgesetzt. Er gehörte damals zur Ortenauer Grafschaft des Zähringers
Berthold, Reichsgut lag auf seiner Gemarkung, über das der Kaiser verfügen
konnte.

Als diese Urkunde ausgestellt wurde, waren schon mancherlei Ereignisse über die
geschichtliche Bühne unserer Heimat gegangen, und auch an Naturkatastrophen
hatte es nicht gefehlt. Schütterer Aufzeichnungen geben uns darüber einigermaßen
Auskunft. Sie melden von einer Dürre und darauffolgender Pest im Jahre 1001,
von Hungersnöten in den Jahren 1004 und 1006 und von großen Überschwemmungen
. Es spiegeln sich in den Schütterer Aufzeichnungen auch die politischen
Verhältnisse der ältesten Zeit: gefährdete Grenzen, Einfälle der Ostvölker mit
Plünderungen und Brandschatzungen, Unruhe im Innern, Kämpfe unter den
adeligen Herren. Von alldem wurde unser Ort bald mehr, bald weniger berührt.

Kraftvolle Herrscher festigten das Reich neu und gaben seinen Bewohnern
wieder Sicherheit. Neue Siedlungen wurden angelegt, Dome errichtet, Burgen gebaut
, kurz, es bildete sich das heraus, was wir in den Lehrbüchern als „Frühes
Mittelalter" bezeichnet finden. Es war auch eine Verwaltung entwickelt worden.
Sie fußte auf der Grundlage des Zehntwesens, der Fronden und der Leibeigenschaft
. Schwerfällig und umständlich gehandhabt, bestimmte sie trotzdem für
Jahrhunderte das Leben des gemeinen Mannes.

Bei aller religiösen Motivierung war auch unsere Schütterer Schenkungsurkunde
im Grunde ein Verwaltungsakt. Sie band das Kloster im Westen des Reiches an
das neugegründete Bistum im Osten des Reiches und schuf so eine Beziehung, die
eine gegenseitige Stütze sein sollte. So blieb das weit entfernte Bamberg ein Rechtsbegriff
in den Schütterer Akten, blieb es durch Jahrhunderte hindurch, wenn auch
gegen Schluß die Bamberger Bestätigung für den neugewählten Schütterer Abt und
die dafür gezahlte Summe nicht mehr viel mehr war als eine symbolische Geste.
Stärker freilich wirkte das nahegelegene Straßburg auf die klösterlichen Verhältnisse
wie auch auf unsern ganzen Raum ein. Diesen politisch-verwaltungsmäßigen
Zusammenhängen war auch unser Dorf zugeordnet.

3. Im Bannkreis des Klosters Schuttern

Mit der oben erwähnten Urkunde beginnt das Kloster Schuttern als Zehntherr
und Grundbesitzer auf unserer Gemarkung in Erscheinung zu treten, und es hat
diese Stellung im Laufe der Zeit ausgebaut und befestigt. Mit 178 Teuch Acker-

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