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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
48. Jahresband.1968
Seite: 60
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feld und 37 Tauen Matten steht es nach einer Aufstellung vom Jahre 1709 an
erster Stelle unter den Grundbesitzern unseres Ortes. Dieser Grundbesitz war in
20 Lehensgüter unterschiedlicher Größe aufgeteilt. Sie lagen z. T. in Ortsnähe den
Bach entlang und wurden von sog. Lehensmeiern bewirtschaftet. Die Lehensmeier
standen in einem Vertragsverhältnis zum Abt des Klosters als dem Lehensherrn.
Die Höhe der Abgaben war genau festgelegt. Die Meier waren zur Teilnahme an
den jährlichen Meiertagen verpflichtet, auf denen jeweils die Lehensartikel verlesen
und die Vorkommnisse des Jahres besprochen wurden.

Die Meiertage waren eine alte Einrichtung, die sich nach Vermehrung des
Klostergutes und mit der wachsenden Zahl von Lehenshöfen herausgebildet hatte,
wie auch die Lehensartikel auf eine frühe Zeit zurückgehen, denn man vergaß nie,
sie bei ihrer Zitierung als „uralte Artikel" zu bezeichnen. Dem Meiertag ging eine
Ladung voraus, mit der die Lehensmeier auf einen bestimmten Tag ins Kloster einbestellt
wurden. Als erstes hatten sie dort den Meierweizen, auch Enger genannt,
abzuliefern, der wohl als ein Beitrag zum Meierimbiß anzusehen war. Dann begaben
sie sich in die Konventsstube, wo die Plätze in einer bestimmten Reihenfolge
angeordnet waren. Die Friesenheimer Lehensmeier saßen zusammen mit
denen von Oberweier und Heiligenzell an dem ihnen zugewiesenen Tisch. Nach
der Begrüßung durch den Sekretär des Klosters erfolgte die Verlesung der Lehensartikel
, dann schloß sich die Besprechung an, und die Meier konnten ihre Anliegen
vorbringen. Der Meiertag schloß mit dem Meierimbiß, der je nach der Zeitlage
mehr oder weniger reichlich ausfiel.

Von den Lehensgütern bezog das Kloster neben dem Fruchtzehnten zu verschiedenen
Zeiten des Jahres auch Geflügel (Zinshähne, Erntehühner, Gänse) und
Eier in beträchtlicher Zahl, dazu den „Kecht", worunter kochbare Feldfrüchte wie
Erbsen, Bohnen und Linsen zu verstehen waren. Auch öl und in den Weinorten
Wein gehörten zu den Zehntleistungen der Lehensgüter.

Von den Abgaben der Güter war der allgemeine Zehnte zu unterscheiden. Er
wurde in unterschiedlicher Höhe von bestimmten Gewannen gegeben. Der Wyblins-
weg gegen Burkheim zu war eine Art Grenze, und auf die Äcker diesseits des
genannten Weges Heiligenzell und Friesenheim zu hatte das Kloster den Zehntanspruch
.

Neben dem Fruchtzehnten war der allgemeine Weinzehnte zu leisten. Er
wurde an der Trotte als das elfte Maß oder der elfte Ohmen gegeben.

Der Kampf um den Zehnten, von dem der Zehntherr möglichst viel haben,
der Zehntpflichtige möglichst wenig geben wollte, führte immer wieder zu Spannungen
zwischen dem Ort und dem Kloster. Er zieht sich, bald mehr bald weniger
stark geräuschvoll, durch die ganze Ortsgeschichte. Am Beispiel des Fruchtzehnten,
der bald als zehnte, bald als elfte Garbe gegeben wurde, machte sich dies am deutlichsten
bemerkbar.

Als Gegenleistungen für die Rechte auf der Friesenheimer Gemarkung hatte das
Kloster eine Reihe von Verpflichtungen zu übernehmen. Die wichtigsten von
ihnen waren: Der Unterhalt des Ortsgeistlichen aus den Zehntbezügen, die Sorge

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