Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
48. Jahresband.1968
Seite: 69
(PDF, 62 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1968/0071
Bei der Verknüpfung der Pfarrbesoldung mit den klösterlich-schutterischen
Zehntrechten im Bann ging es nicht ohne schwierige Auseinandersetzungen ab.
Es lag im Gang der Entwicklung, die Bindung an das Kloster zu lockern, um in
Gemeindefragen selbständiger handeln zu können, während andererseits das Kloster
im eigenen Interesse den alten Glauben und die alten Zustände zu erhalten
suchte. So war es nicht verwunderlich, wenn die Zwistigkeiten nicht aufhören
wollten.

Ein Gemeindebeschluß von 1544 besagte, daß die „Heiligengefälle", d.h. die
Kirchensteuer in Form von Abgaben für Kirche und Pfarrbesoldung landesfürstlicher
Administration (Verwaltung) vorbehalten sein solle. Es lief darauf hinaus,
daß letzten Endes die Gemeinde diese Angelegenheit selbst in die Hand nehmen
würde. Schon seit einiger Zeit war die Übung in Gang gekommen, die für den
Pfarrer bestimmten Abgaben für diesen unmittelbar einzusammeln, ohne dabei
den Weg über die Schütterer Zehntberechtigung zu nehmen. Der Pfarrer scheint
dabei nicht schlecht gefahren zu sein. In einem Bericht vom Jahre 1543 heißt es:
„Es hat der Pfarrer vor etlicher Zeit im Herbst ein Faß gelegt, es hat 24/25/30
Ohmen oder auch mehr gehalten, und man hat ihm dasselbe allewege gefüllt, und
es ist deswegen keine Klag gewesen."

Dem Kloster ging es in jener Zeit vor allem darum zu verhindern, daß ein
evangelischer Geistlicher, ein Prädikant, in der Gemeinde aufzog. Die Prädikanten
betrachteten sich nämlich als Rechtsnachfolger der katholischen Geistlichen und
erhoben Anspruch auf die gebräuchliche Pfarrkompetenz (Pfarrbesoldung), für
die, trotz eigenwilliger Maßnahmen der Gemeinde, von Rechtswegen immer noch
das Kloster zuständig war.

Als einer der letzten katholischen Geistlichen in Friesenheim wird ein Sebastian
Negal (nicht Nagel) aus Museiburg genannt. Ihm war vom Kloster „die Frühmess
auch Gottes Singen und Lesen" übertragen worden. Negal resignierte schließlich,
und die Schwierigkeiten wegen der Pfarrbesetzung gingen weiter.

In dem Bestreben, die Pfarrstellen mit eigenen Leuten zu besetzen, wurden jetzt
mehrmals Klostergeistliche (Konventualen) herangezogen. Dies war der Fall in
Friesenheim und in Kürzel, als dort 1558 die Pfarrstellen neu zu besetzen waren.
Das Kloster erlebte dabei aber eine schwere Enttäuschung. Man gab den beiden
allerlei Ermahnungen und Verhaltungsmaßregeln mit in ihr Amt. „Aber diese
beiden sind solchem nicht nachgekommen, sondern haben eigenen Willens sich mit
Weibspersonen beladen und einen eigenwilligen Ehestand anzunehmen sich vergriffen
."

Im Falle Friesenheim handelte es sich um einen Johannes Wolchner aus Herrenberg
im Württembergischen, der Konventual in Schuttern gewesen war, im Mai
1565 die Barbara Wibs, seine Köchin, heiratete und dabei „nach hiesigem Gottshaus
(Schuttern) übergebenen Revers auf alle Ansprüche für sich und seine Erben
verzichtete".

Die beiden Geistlichen sollten jetzt ihre Ämter aufgeben und sich anderswohin
verfügen. Bischof Erasmus von Straßburg verlangte, daß man sie auch aus dem

69


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1968/0071