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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
48. Jahresband.1968
Seite: 70
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Bistum verweise. In Friesenheim war man nicht damit einverstanden und widersetzte
sich diesen Anweisungen: „Sie wollen keinen anderen Kirchendiener als den,
der bisher bei ihnen gewesen, dieweil er die alte Katholische Kirch treulich versehen
, also daß alle ein Wohlgefallen daran gehabt."

Das Kloster befand sich jetzt in einer schwierigen Lage. Es mußte annehmen,
daß, sobald diese Stellen frei würden, von Lahr her Prädikanten auf sie gebracht
würden.

So kam es dann auch. Im Lahrer Abschied einigten sich Markgraf Philibert von
Baden und Graf Adolf von Nassau dahingehend, daß in der Herrschaft in Zukunft
„keine anderen Pfarrer gehalten werden sollen als solche, die der Augsburgischen
Konfession zugetan sind". Damit waren in diesem Falle vollendete Tatsachen
geschaffen. Als erster evangelischer Geistlicher amtete in Friesenheim ein
Diakonus Wagentrutz, und in den folgenden Jahren wurde die Gemeinde dem
Augsburger Bekenntnis zugeführt.

H. Die Zeit der großen Kriege

12. Die große Teilung 1629

Die konfessionellen Gegensätze bestimmten auch weiterhin das Geschehen. Sie
äußerten sich in mancherlei Differenzen, besonders in Fragen des Pfarrsatzes, der
Pfarrkompetenzen und der Zehntansprüche. Die Mischung der Bekenntnisse, die
in den einzelnen Gemeinden oder von Gemeinde zu Gemeinde wechselten, vermehrte
die Schwierigkeiten. Der massive Satz: cuius regio, eius religio (der Landesherr
bestimmt das Bekenntnis der Untertanen) lief zwar auf eine Vereinfachung
der Verhältnisse hinaus, konnte aber die Schwierigkeiten auch nicht aus
der Welt schaffen, zumal dort, wo sich zwei oder mehr Landesherren mit verschiedenen
Standpunkten in die Herrschaft teilten. Dies war der Fall in der Herrschaft
Lahr, wo die Grafen von Nassau auf Seiten der Reformation standen, während
die Markgrafen von Baden nach einigem Schwanken sich wieder zum katholischen
Glauben bekannten, was gegen Ende des Jahrhunderts eintrat.

1590 teilte Pfarrer Hänlein von Freiburg mit, daß „Marggraf Jacob sich zur
catholischen Religion bekenne", und etwas später „Marggraf Jacob notifiziert
selbst dero Conversion".

So waren die regierenden Herrn im Bekenntnis in einen scharfen Gegensatz
zueinander geraten. Damit tauchte auch der Gedanke einer Teilung der Herrschaft
in eine nassauisch-protestantische und eine baden-badisch-katholische Hälfte auf.
Diese Lösung wurde vor allem vom Markgrafen von Baden betrieben und schließlich
im Jahre 1629 mit kaiserlicher Einwilligung und Anordnung durchgesetzt.

Folgendermaßen beginnt die betreffende Urkunde:

„Kund und zu wissen sei hiermit jetzt und künftiger Zeit, nachdem beide fürstlichen
und gräflichen Häuser Baden und Nassau ihre Herrschaft Lahr und Mahlberg
samt ihren Städten, Flecken, Dörfern und allen Zugehörungen lange Zeit

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